Ich bin nächstes Jahr in der Türkei (Side) und wolle euch mal fragen ob man mit einer 18 jährigen Begleitung auch mit 15 rein kommt ?
Party unter 16 ? (Türkei)
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geschrieben 1384197242000
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geschrieben 1384198916000
...wo "rein"? In die Türkei?
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geschrieben 1384247458000
Eindeutig zweideutig
2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera -
geschrieben 1384250035000
...vermutlich(!) in Diskotheken, Bars, Clubs (außerhalb des zu buchenden Hotels).
Um die Frage zu beantworten zitiere ich mal aus den Regelungen zum gesetzlichen Jugendschutz in der Türkei:
"...
Ist der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtklubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben Kindern und Jugendlichen gestattet?
Bestimmungen über die Rechtsgrundlagen für die Erteilung von Genehmigungen für Stätten mit Alkoholausschank veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 18453 vom 09.07.1984 (Änderung 05.10.1984-84/8631 K.): An Stätten mit Alkoholausschank ist die Abgabe von Alkohol an Personen verboten, die derart betrunken sind, dass sie nicht mehr die Kontrolle über sich selbst haben (Art. 15). Der Zutritt zu diesen Stätten ist für Kinder unter 18 Jahren, auch in Begleitung der Eltern, Erziehungsberechtigten oder des Vormundes, verboten. Gleiches gilt für die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren (Art. 19 Abs. A des Gesetzes Nr. 2634 zur Förderung des Tourismus). Kindern unter 18 Jahren ist der Zutritt zu Stätten mit Alkoholausschank (ausgenommen Bars, Nachtlokale, Kneipen und ähnliches), die die vom höchsten örtlichen Beamten festzulegenden Kriterien erfüllen, unter der Voraussetzung gestattet, dass sie sich in Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten befinden und an sie kein Alkohol abgegeben wird. ..."
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1384277067000
wie jetzt ??
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geschrieben 1384336232000
In Clubs/Diskotheken haben U18 keinen Zutritt - bleibt nur die Hoteldisco
2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera -
geschrieben 1384337315000
... da diese zumeist die besagten Auflagen erfüllen, um als Ausnahme des Verbots zu gelten. Dabei kann allerdings "eine Begleitung ü18" nicht als "Erziehungsberechtigter" betrachtet werden, auch wenn das nach meiner Erfahrung nicht so ganz orthodox gehandhabt wird.
Bezüglich öffentlicher Discotheken oder anderer Partylocations würde ich mir keine Hoffnung auf Zutritt machen ...
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