• Güldner
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    geschrieben 1486734554577

    Wir haben im Dez/Jan. 17 unseren Urlaub über OegerTours in der Türkei verbracht. Durch Zufall stellte ich fest, daß unser Rückflug am 25.1. Ant. - Paderborn gstrichen wurde. Die türkische Reiseleitung erklärte mir, wir würden 24 Std. vorher über eine Alternative unterrichtet. Die Alternative war lt. Auskunft meines Dortmunder Reisebüros und des Internets ein Flug am gleichen Tag über Izmir/München - Dauer 27 Stunden, gebucht waren 3,5 Std. Flug. Das war für uns keine akzeptable Alternative. Die andere Alternative war Abflug am 21.1. oder 28.1.17.

    Die Reiseleitung vor Ort erklärte uns, sie wären für solche Frage nicht zuständig, sondern für die Begrüßung der Gäste und wir wären lästig. 24 Stunden vorher bekämen wir ja schließlich Bescheid. Wir baten dann im Büro um Umbuchung auf 21.1., also Abflug 4 Tage früher, da ein späterer Abflug für uns zeitlich nicht in Frage kam, ebenso kein 27 Std. Flug. Jetzt warten wir schon 3 Wochen auf eine Erstattung von Oeger Tours. Heute bekam ich nun die Nachricht. daß der Rückflug  ja auf eigenen Wunsch stattfand und der Aufenthalt im Hotel wurde nur bis zum 21.1. berechnet????? Schön für Oeger!!!  Durch andere Mitreisende im Hotel haben wir erfahren, daß das bei anderen Reiseveranstaltern problemlos lief und die Erstattung schon am Urlaubsort erfolgte.  Oeger ist also von unserer Sicht absolut nicht zu empfehlen, die Unfreundlichkeit vor Ort war schrecklich, daß sogar die Hotelangestellten an der Rezeption sehr verwundert waren und uns behilflich waren.

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1486735122658

    Hallo

    und willkommen im HC-Forum. :smile:

    Kopiere doch bitte freundlicherweise Deinen Beitrag in den Thread Ögers Tours Teil II.

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1486769263879 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Vorsorglich und nur im Blick auf möglichst unbürokratische Erledingung:

    Sachgegenständlich informiert der Veranstalter ggf. mittels seiner örtlichen Vertretung oder auch direkt über alternative Beförderungsoptionen. Eigenmächtige Recherchen gehen hinsichtlich brauchbarer Alternativen gewöhnlich ins Leere.

    Genau deshalb wird ein Veranstalter auch nicht für die Kosten panischer und unfundierter Ersatzbuchungen unwidersprochen aufkommen ...

    Nach Erwägung aller Aspekte der Beschwerde sehe ich keinen Anlass für eine Kompensation seitens des Veranstalters.

    Die Behauptung, es wäre "nur eine Verbindung mit einer Reisezeit von 27h" möglich gewesen ist - mit Verlaub! - grotesk.

    Ich würde es aufrichtig begrüßen, deinen Anspruch auf Erstattung nachhaltig als pulverisiert zu erleben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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