Ist doch jetzt dieser vietnamesische Frachter drüben an der "syrischen" Ecke der türkischen Mittelmeerküste gesunken ... mit "Giftmüll" drauf und nun liegt ja der Verdacht nahe, dass in jenem Abschnitt der Strand "nicht nutzbar" ist. Ich weiß, ist weit weg von den typischen Riviera-Stränden ... also mal so rein hypotetisch ... gesetz dem Fall dieser Frachter wäre vor Antalya oder vor Alanya gesunken. Kannste doch den Urlaub dann glatt vergessen. Kann man dann überhaupt Reisepreis mindernde Umstände geltend machen oder fällt dies unter "höhere Gewalt" und man hat einfach Pech gehabt, weil man zur falschen Zeit am falschen Ort war? OK, so es die Möglichkeit gibt, kann man vorher noch umbuchen ... aber kann ja auch mal zu kurzfristig passieren. Was meint ihr ... kann man nun Ansprüche geltend machen oder nicht? Und wenn ja, bei wem?