• Annkatrin97
    Dabei seit: 1425427200000
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    geschrieben 1557011250087 , zuletzt editiert von Annkatrin97

    Hallo 

    Ist zufällig einer von euch tunesischer Staatsbürger und weiß ob man mit einer Fiktionsbescheinigung aus Tunesien ausreisen kann? 

    Mein Mann ist über die Feiertage in Tunesien und sein Aufenthaltstitel läuft dummerweise 1 Tag vor Ausreise ab.

    Wir haben natürlich schon einen neuen Aufenthaltstitel innerhalb der Frist beantragt aber letztes Mal hat es ganze 3 Monate gedauert bis wir den neuen hatten.

    Also ich weiß, dass es ihm erlaubt ist mit der Fiktionsbescheinigung in Deutschland einzureisen, aber er muss ja erstmal aus Tunesien rauskommen 

    Danke schon mal und liebe Grüße

  • Chris34
    Dabei seit: 1181692800000
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    geschrieben 1557044477452 , zuletzt editiert von Chris34

    Hallo Annkatrin,

    ich gehe mal davon aus er hat noch seinen elektronischen Titel und eine Bescheinigung mit Ablaufdatum in die Zukunft?

    Also das man mit einer Fiktionsbescheinigung nach Deutschland einreisen darf kann man pauschal so nicht sagen, da kommt es auf den Paragraphen mit dem Absatz (§81 Abs. ?? AufenthG) an.

    LG Chris

  • Annkatrin97
    Dabei seit: 1425427200000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1557108943391

    Hallo Chris,

    Er hat momentan einen elektronischen Aufenthaltstitel, der noch bis zum 25. August gültig ist. Seine Reise nach Tunesien geht in ungefähr 8 Wochen los und endet am 26. August und der neue Aufenthaltstitel ist bereits beantragt. Die Dame beim Landkreis meinte, dass der neue eigentlich innerhalb der 8 Wochen kommen sollte aber letztes Mal hat es 3 Monate gedauert. Sie meinte, dann würde er ab dem 25. August eine Fiktionsbescheinigung ausgelegt bekommen, mit der er auch Reisen dürfte. Sie weiß nur nicht, ob Tunesien ihn damit auch ausreisen lässt.

    Den alten Aufenthaltstitel behält er natürlich auch bis zum 25. August.

    LG Ann-Katrin

  • Chris34
    Dabei seit: 1181692800000
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    geschrieben 1557329398598

    Hallo Ann-Katrin,

    der elektronische Aufenthaltstitel wird ganz normal in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und dauert nicht länger als ein deutscher Perso/Pass. Die Frage ist, ob Eure Ausländerbehörde den Titel schon bestellt hat oder ob der Antrag noch läuft (z.B. die Sicherheitsabfragen gem. § 73 AufenthG), je nach dem dauert es oder auch nicht.

    Sollte die Karte vor seinem Urlaub nicht fertig sein, muss er die Fiktionsbescheinigung VORHER beantragen und mitnehmen, eine Ausreise aus Tunesien müsste auch damit gehen. LG Chris

  • nediam
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    geschrieben 1580314130626

    Hallo,

    habe gerade deinen Beitrag gelesen und jetzt genau das gleiche Problem. Hat das mit der Ausreise nur mit der Fiktionsbescheinigung funktioniert.

    wäre sehr sehr dankbar für eine Antwort

    LG

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