Habe eine dringende Frage:
Unterliegt der Kinderreisepass den gleichen Bestimmungen wie der Reisepass für Erwachsene?
Der Reisepass meiner Tochter ist noch bis 22.11.13 gültig und nach telefonischer Rücksprache mit dem Saarbrücker Flughafen, Polizei und Zoll, wäre der Kinderreisepass für Abflug morgen nach Djerba gültig!!! Mir wurde gesagt, dass der Kinderreisepass keiner Einschränkung unterliegt, wenn dieser ein Lichtbild hat!
Lt. diversen Internetseiten geht auch nicht klar hervor, ob Ausweispapiere für touristische Aufenthalte, also Pauschalreisen, 3 Monate oder 6 Monat gültig sein müssen??? Die einen schreiben so, die anderen so!!! Kann an der Situation nun auch nichts mehr ändern, werden einfach zum Flughafen fahren! Abflug übringens in Luxemburg, wo keine Einschränkungen gelten!!!
Hat jemand diesbezüglich Erfahrung gemacht??? Bitte um kurze Rückmeldung