• juttakin1607
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    geschrieben 1423077793000

    Liebe Mitleser,

    ich fliege am 13.2. erstmals für eine Woche gen Tunesien ;) und benötige zwingend jeden 3. Tag ein neues Fentanyl-Schmerzpflaster, die unter das Betäubungsmittel-Gesetz fallen. D.h., ich muss vorsichtshalber 3-4 Stück im Handgepäck bei mir haben (sie mögen die Berührung u.a. mit Wasser nicht so gerne).

    Leider finde ich auf KEINER von mir bereits besuchten off. Seite des www exakte Angaben bzw. Hinweise, wie ich mich tatsächlich verhalten muss.....

    Was also muss ich zwingend beachten??

    Worum muss ich mich schnellstens kümmern???

    Ich wäre sehr dankbar für zügige, stimmige Hinweise!

    Vielen Dank!

  • Totti342
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    geschrieben 1423080484000

    Hallo Juttakin !!!

    Wenn das Medikament in D-Land unter das BTM fällt, brauchst du zwingend eine Bescheinigung von deinem behandelnden Arzt. Hierrauf sollte vermerkt sein, das du das Medikament benötigst und auch die Menge. Denke auch daran, das du etwas Reserve vom Medikament brauchst. Bei BTM mach dir auch ein paar Kopien von der Bescheinigung. Beipackzettel nicht vergessen.

    Das ist die gesetzl Lage.

    persönl. Anmerkung - in Tunesien wird wohl kaum einer danach Fragen, aber lieber einen Stempel mehr als einen zu wenig.

    Ach ja, guck mal das du eine relativ luftdichte Verpackung für das Medikament hast. Du schreibst, das der Pflaster kein Wasser mag.

    Schönen Urlaub in Tunesien - Torsten

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