• Enibas2006
    Dabei seit: 1298851200000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1371036687000

    Hallo,kann mir vielleicht jemand sagen,ob man Muscheln vom Strand aus Tunesien mit nach Deutschland nehmen darf.(Der eine sagt Ja,der andere Nein).Was ist nun richtig?ich weiß man kann sie auch da lassen wo sie sind:)))   Vielen Dank Sabine

  • Dion07
    Dabei seit: 1208044800000
    Beiträge: 112
    geschrieben 1371037406000

    Ich gestehe: Ich weiss es nicht ob man es "darf" :D

    Aber darüber hab ich mir letzte Woche keine Gedanken gemacht als meine Tochter welche gesammelt hat u wir sie dann anschließend mitgenommen haben ;)

    Also uns ist nichts "passiert" desweegn u es waren schon so einige^^

    Bereue nichts was du getan hast wenn du im Augenblick des tuns GLÜCKLICH warst...
  • Bubilein
    Dabei seit: 1159401600000
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    geschrieben 1371037984000

    ...kleinere Muscheln darf man mitnehmen, aber man soll es nicht übertreiben. ;)

  • hertraud
    Dabei seit: 1104019200000
    Beiträge: 2144
    geschrieben 1371042775000

    .......genau - gegen ein paar kleine Muscheln wird kaum jemand was einzuwenden haben aber ich persönlich würde mich hüten, eine der großen Muscheln, bzw. Schnecken mitzunehmen, die immer wieder am Strand angeboten werden.

    Natürlich sagt der Händler, dass man die mitnehmen darf - aber darauf verlässt man sich besser nicht.

    Selbst wenn mich der tunesische Zoll durchwinkt - wer weiß ob das im Heimatland auch so ist? Wenn ich gegen irgendein mir unbekanntes Artenschutzgesetz verstoße kann das sehr unangenehm werden.

    LG

    Waltraud

    Das Leben ist schön :-)
  • Aida3
    Dabei seit: 1150934400000
    Beiträge: 1953
    geschrieben 1371044104000

    Hallo,  ich glaube, das Muschelsammeln am Strand, nach welchem hier gefragt wird, ist nicht gemeint mit dem, was so der Zoll und die Ein-und-Ausfuhrbestimmungen regeln.

    Wichtig wäre natürlich, dass man auf dem Markt nicht doch mal so eine großes Mitbringsel der sogenannten Riesenmuschel oder Riesenfechterschnecke erwirbt.. Oder die Kobra in der Flasche oder den Skorpion im Glas... genaue infos zu den jeweiligen Ländern findet man hier

    http://www.artenschutz-online.de/artenschutz_im_urlaub/artenuebersicht.php?id_region=5

    oder hier

    http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/Artenschutz/artenschutz_node.html

    LG Aida3.

    P.S. wie Waltraud schon schreibt, ...

    **** Wenn die See ruhig ist, kann jedermann das Steuerrad halten. (Pubilius Syrus) ****
  • Puddingteilchen
    Dabei seit: 1653132515029
    Beiträge: 1
    geschrieben 1692863447582

    Hallo zusammen,

    zu den Muscheln hätte ich auch eine Frage:

    Die Einfuhr des Gehäuses der Riesenfechterschnecke ist in Deutschland, bis einer Anzahl von 3 Stück, problemlos möglich. Aber dürften die auch ausgeführt werden? Google konnte mir leider nicht weiterhelfen

    Liebe Grüße

  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1692870989956 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Hallo Puddingteilchen:

    Dir gehts um die Ausfuhr aus Tunesien:

    Es nützt Dir aber doch nichts, wenn hier User ihre persönliche Meinung dazu schreiben?

    Schreib die Tunesische Botschaft an und frage konkret, wie der aktuelle Sachstand ist.

    Dann hast Du zumindest mal eine Richtschnur.

    Ob das bei der Gepäckkontrolle vor dem Rückflug ,und im Zweifel dann auch von den tunesischen Behörden- ebenso gesehen wird, das ist wieder ein anderes Thema.

    Hier wird Dir das keiner verbindlich beantworten können.Und darum gehts Dir ja.

    Der letzte Beitrag hier liegt 10 Jahre zurück, da dürfte sich einiges beim Artenschutz verschärft haben, was auch dringend geboten ist..Wir schließen dann ab.

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30979
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1692879099301 , zuletzt editiert von Ahotep

    Artenschutz Tunesien Zollinformationen

    Riesenfechterschnecke.1) Anhang B enthält die Arten, die auf Grund ihrer Gefährdung unter besonderen Schutz gestellt sind. Die Ein- und Ausfuhr in die und aus der Europäischen Union ist reglementiert und erfordert grundsätzlich die vorherige Genehmigung einer Artenschutzbehörde eines EU-Mitgliedstaates. Lediglich die Ein- bzw. Ausfuhr von toten Exemplaren zum persönlichen Gebrauch erfordert in der Regel nur die Genehmigung des Herkunftslandes.

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