,Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monaten in 'Tunesien' visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 10,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet., Quelle, Auswaertiges Amt
Wo erhaelt man diese Wertmarken, hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht? Ich finde keine Antwort auf diese Frage, selbst die Deutsche Botschaft in Tunesien konnte mir nicht weiter helfen. Ich habe nur gelesen dass die Gebuehr unbedingt mit diesen Wertmarken beglichen werden muss, ansonsten wird die Ausreise nicht gestattet.