• lothar b.
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    geschrieben 1328369911000

    Wir - meine Ehefrau und ich – hatten im April 2011 bei RSD eine Reise „Exklusiver VIP-Luxusurlaub Ras Al Khaimah/Dubai“ für insgesamt 2.326 EUR gebucht – laut Reiseprospekt bzw. Reisevertrag 9 Tage/8 Nächte vom 05.12.-13.12.2011, mit Ausflugspaket (3 Ausflüge) und Komfortpaket „Genuss“ (5 x reichhaltiges, internationales Buffet am Abend).

    „Dubai sehenswert, aber nicht mit RSD“, so lautete das Fazit eines am 17.11.2011 von babawa1059 eingestellten Beitrags. Mein Urteil fällt nicht besser aus. Zwar haben die beiden 5-Sterne-Hotels (vor allem das Jumeirah Zabeel Saray auf der Palmeninsel) unsere Erwartungen an einen Luxusurlaub sogar noch übertroffen, doch alles, was mit dem Hin- und Rückflug zusammenhing, empfanden wir schlicht als unzumutbar. Nicht hinnehmbar war für uns auch die Dreistigkeit, mit der RSD uns eine Kürzung der vertraglichen Reisedauer und den Transport mit einem Billigflieger unterzujubeln versuchte. Aus folgenden Gründen verlangten und erhielten wir eine Rückerstattung:

    1. Nachträglich verkürzte Reisedauer

    Drei Wochen vor Reisebeginn erhielten wir eine zweite Reisebestätigung mit dem Hinweis, dass die Unterbringung in anderen als den ursprünglich gebuchten Hotels erfolgen würde. Das haben wir akzeptiert, zumal die beiden Ersatzhotels für uns den Vorteil hatten, dass sie näher bei Dubai (Altstadt) lagen. „Im Reiseablauf ändert sich ansonsten nichts ...“, hieß es im Begleitschreiben. Doch diese Zusicherung entpuppte sich bei näherem Hinsehen als plumper Täuschungsversuch: Laut neuer Reisebestätigung dauerte die Reise jetzt nur noch bis 12.12.2011 (8 Tage/7 Nächte). Aufgrund eines geharnischten Beschwerdebriefs erstattete RSD noch vor Reisebeginn anstandslos den Gegenwert eines Reisetages in Höhe von 225,00 EUR.

    2. Billigflieger statt renommierter Fluggesellschaft

    Laut Reisevertrag hätte der Flug mit einer renommierten Fluggesellschaft erfolgen sollen. Mitte November, bei Erhalt der Reisedokumente, erfuhren wir, dass die Flüge mit RAK Airways durchgeführt würden, deren Qualität RSD auf eine Stufe mit Emirates stellte und hervorhob: „RAK Airways ist kein Billigflieger.“ Doch am Abflugtag kam die Überraschung: „Operated by jet2.com“, verkündete RAK Airways. Laut Wikipedia ist jet2.com ein englischer Billigflieger, dessen Flotte ein Durchschnittsalter von ca. 23 Jahren aufweist. Und die Tatsache, dass auf dem Flugzeugrumpf das Logo von RSD prangte, ließ keinen Zweifel an einer dauerhaften Kooperation zwischen RAK Airways, jet2.com und RSD. Das bekamen wir hart zu spüren: So waren zum Beispiel die Rückenlehnen nicht verstellbar, und als Beinfreiheit hatte ich (bei mittlerer Körpergröße) gerade mal die Breite von vier Fingern.

    Nach Reklamation von RSD erstattet: 150,00 EUR

    Mit dieser Forderung war ich sogar ausgesprochen bescheiden, denn das AG Bielefeld (Az: 41 C 800/97) hatte in einem vergleichbaren Fall einem Urlauber eine Minderung des Reisepreises von 15 % zugestanden. Damals hatte der Reiseveranstalter ebenfalls mit dem Transport durch eine renommierte Fluggesellschaft geworben, der dann jedoch durch einen Billigflieger erfolgte. Auch wenn der Flug als solcher keinen Beanstandungsgrund geliefert hatte, sah das Gericht den Wechsel der Fluggesellschaft als Reisemangel an.

    3. Hotelverpflegung am Anreise- bzw. Abreisetag

    Das erste “reichhaltige, internationale Buffet am Abend“ erhielten wir nicht am Abend (vor der ersten Nacht im Hotel), sondern erst am darauffolgenden frühen Morgen, nach Ankunft im Hotel gegen 03.45 Uhr, in Form von Sandwiches und einer kleinen Auswahl an Getränken.

    Außerdem verhieß der Reiseprospekt „7 x reichhaltiges Gourmet-Frühstücksbuffet“. Da am letzten Tag die Abreise vom Hotel bereits um 04.00 Uhr erfolgte und das Hotel zu dieser Zeit noch kein Frühstücksbuffet anbot, erhielten wir als 7. Gourmet-Frühstück nur eine nur eine kleine Pappschachtel mit sehr bescheidenem Inhalt.

    Nach Reklamation von RSD erstattet: 60,00 EUR

    4. Hotelzimmer 2x nur für eine halbe Nacht

    Da bereits für den ersten Reisetag ein „reichhaltiges, internationales Buffet am Abend“ gebucht war, sind wir davon ausgegangen, dass wir diese Mahlzeit zur üblichen Abendzeit (spätestens bis 22.00 Uhr) einnehmen können und uns somit die erste Nacht im Hotel praktisch in voller Länge zur Verfügung steht (also nicht erst nach Ankunft am nächsten Tag gegen 03.45 Uhr).Das gleiche hatten wir auch für die letzte Nacht vor der Abreise erwartet, da laut Reisevertrag das letzte der 7 Gourmet-Frühstücke am Abreisetag anstand. Und dieses Frühstück servierte das Hotel erst ab 06.00 Uhr.

    Nach Reklamation von RSD erstattet: 100,00 EUR

    Mein Wunsch: Mögen künftig wesentlich mehr RSD-Geschädigte Erstattungsansprüche geltend machen als das nach unserem Eindruck bisher der Fall ist. Nur dann würde es für RSD richtig teuer. Solange jedoch, wie wir in Gesprächen mit anderen Reiseteilnehmern feststellen konnten, nur ein verschwindend geringer Teil seine gesetzlichen Rechte wahrnimmt, dürfte die Schummelei für den Ver-anstalter finanziell ausgesprochen attraktiv sein.

  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1328370241000

    ...und mein Wunsch ist, daß der bestehende Thread zum Veranstalter im Forum Reiseveranstalter genutzt wird. Damit schließe ich an dieser Stelle auch gleich wieder... ;)

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