- Preis-Leistungs-VerhältnisEher schlecht
Gastgeberin unfreundlich und launisch , wir waren nur übers we da Servicekraft sehr freundlich , Parkplatz wurde erst zur Abrechnung erwähnt
Beliebte Aktivitäten
- Sonstiges
Infos zur Reise | |
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Verreist als: | Paar |
Kinder: | Keine Kinder |
Dauer: | 1-3 Tage im August 2017 |
Reisegrund: | Sonstige |
Infos zum Bewerter | |
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Vorname: | Peter |
Alter: | 56-60 |
Bewertungen: | 1 |
Werter Gast, Ich bedaure das ich auf sie einen launischen Eindruck gemacht habe, leider vergessen viele Gäste das Eigentümer auch nur Menschen sind. Aus diesem Grund haben wir Zeiten zu denen ein Gast ein- und auschecken kann . Diese sind bei der Buchung auf den gängigen Hotelportalen eindeutig angegeben. Desweiteren ist die Parkplatz Regelung auf dem Buchungs-Portalen eindeutig ausgewiesen. Das separate Abrechnen des Parkplatzes ist nicht meine Erfindung. Das Einrechnen des Parkplatzes in die Zimmerrate ist leider nicht möglich , weil zu uns auch Gäste kommen die kein Auto haben, des weiteren Reisen auch Gäste an, die zum Beispiel drei Zimmer belegen und gemeinsam mit einem Pkw fahren. Der Bundesfinanzhof entschied mit dem Urteil vom 1.3.2016 (XIR 11/14) . Ein Hotel Unternehmer muss überlassene Parkmöglichkeiten dem Regelsteuersatz unterwerfen auch wenn die Überlassung ohne gesonderte Vereinbarung (quasi nebenbei) erfolgt . Ich weiß auch das andere Hotels das nicht so differenziert bearbeiten. Ich möchte aber jeden Gast korrekt abrechnen und nicht mit angeblichen all inclusive Angeboten Gäste anlocken und dann über Pauschale Preise doch alles abkassieren. Mit freundlichen Grüßen Renate Holtz
Bewerter können für ihre Beitrage Miles & More Meilen sammeln oder einen 5€ HolidayCheck Reisegutschein erhalten.