Abgeordnetenhaus von Berlin
Berlin-Mitte/BerlinHotel nähe Abgeordnetenhaus von Berlin
Infos Abgeordnetenhaus von Berlin
Das "Abgeordnetenhaus" befindet sich südöstlich des Potsdamer Platzes im Berliner Bezirk Mitte. Das nach den Plänen des geheimen Baurats Friedrich Schulze im Stil der italienischen Hochrenaissance errichtete Gebäude wurde 1899 als Tagungsort der Zweiten, der bürgerlichen Kammer des Preußischen Landtags, eingeweiht. In der Folge wurde es von unterschiedlichen Organisationen als Dienstsitz genutzt. Das in den letzten Kriegstagen schwer beschädigte Gebäude wurde auf Befehl der Sowjetischen Militäradministration zwischen 1949 und 1953 wieder instand gesetzt, um der ersten DDR-Regierung als Sitz zu dienen. Kurz nach der Wiedervereinigung Deutschlands beschloss das Abgeordnetenhaus, seinen Sitz in den ehemaligen Preußischen Landtag zu verlegen. Das Abgeordnetenhaus ist die Volksvertretung bzw. das Landesparlament von Berlin und deren oberstes Verfassungsorgan. Öffnungszeiten siehe Homepage: https://www.parlament-berlin.de/das-haus
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Sitz des Berliner Landesparlaments
Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist das Landesparlament von Berlin. Es hat seinen Sitz seit 1993 in der Niederkirchnerstraße 5. Das Gebäude wurde zwischen 1892 und 1897 erbaut. Dieses Gebäude war bis 1918 der Sitz des Preußischen Abgeordnetenhauses und anschließend bis 1933 der Sitz des Preußischen Landtags. Unter den NAZIs war in diesem Gebäude u.a. der Volksgerichtshof, aber auch das Haus der Flieger und anderes untergebracht. Im Zweiten Weltkrieg wurde auch dieses Bauwerk teilweise zerstört. Die DDR baute das Gebäude wieder auf und nutzte es für unterschiedliche Zwecke, u.a. wurde hier Abhöreinrichtungen der Staatssicherheit eingerichtet. Nach der Deutschen Wiedervereinigung wurde das Gebäude saniert, nach Fertigstellung der Arbeiten zog 1993 das Abgeordnetenhaus von Berlin ein. Das durchaus interessante und sehenswerte Gebäude befindet sich südöstlich vom Potsdamer Platz in der Niederkirchnerstraße 5 und wenn man in der Gegend ist, so bietet sich ein Abstecher hierher an.
Errichtet 1892-97 als Preußisches Abgeordnetenhaus
Das Gebäude, das sich in der Niederkirchnerstraße 5 befindet, ist seit 1993 der Sitz des „Abgeordnetenhaus von Berlin“ (= Volksvertretung / Landesparlament von Berlin). Errichtet wurde dieses Gebäude zwischen 1892 und 1897 als „Preußisches Abgeordnetenhaus“. Von 1918 bis 1933 war hier der Sitz des Preußischen Landtags. Die NAZIs nutzten das Gebäude ab 1933 in unterschiedlicher Art und Weise, so als „Volksgerichtshof“, danach von Hermann Göring als sogenanntes „Preußenhaus“ und als „Haus der Flieger“. Das im Zweiten Weltkrieg stark beschädigte Gebäude wurde nach dem Krieg von der DDR teilweise wieder aufgebaut. Von 1946 bis 1949 war hier die Deutsche Wirtschaftskommission beheimatet. Von 1949 bis 1953 hatte hier der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik seinen Sitz. Nach einem Umbau wurde das ehemalige Preußische Abgeordnetenhaus ab 1961 von der Staatlichen Plankommission der DDR genutzt, zudem wurden hier Horcheinrichtungen des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit installiert. Nach der Wiedervereinbarung Deutschlands und Berlins beschloss das Abgeordnetenhaus des wiedervereinigten Berlins den Umzug von Rathaus Schöneberg in das Gebäude des ehemaligen Preußischen Landtags in der Niederkirchnerstraße 5. Es folgten umfangreiche Sanierungs- und Renovierungsarbeiten, was mit einer Modernisierung des Gebäudes verbunden war. Ende April 1993 nahm das Abgeordnetenhaus von Berlin seine Arbeit in diesem Gebäude auf.
Sitz der ersten DDR-Regierung
Das Gebäude des Preußischen Landtags wurde 1899, als Tagungsort der Zweiten, der bürgerlichen Kammer des Preußischen Landtags, eingeweiht. Im Juni 1934 wird im Plenarsaal der berüchtigte Volksgerichtshof gegründet. Im Krieg stark beschädigt, wurde es wieder aufgebaut und 1953 Sitz der ersten DDR-Regierung. Kurz nach der Wiedervereinigung Deutschlands beschließt das Abgeordnetenhaus einstimmig, seinen Sitz in den ehemaligen Preußischen Landtag zu verlegen. Das Abgeordnetenhaus ist die Volksvertretung bzw. das Landesparlament von Berlin und deren oberstes Verfassungsorgan.
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