• Sven0512
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    geschrieben 1279564534000

    Macht doch jetzt daraus nicht auch noch eine Grundsatzdiskussion! Gewissensfragen gehören doch sicher nicht hier diskutiert.

    Beste Grüße, Sven
  • Nanabrauchthilfe
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    Beiträge: 6
    geschrieben 1279564695000

    Danke Sven :)

    Ich bin dabei des inordnung zu bringen aber des schafft man nun mal nicht innerhalb einer woche vorallem ned wenn man noch berufstätig ist.

    Wollte ja nur meine Fragen beantwortet haben und nicht noch mein Leben diskutieren ;)

  • ipöttchen
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    geschrieben 1279566211000

    @liebesschneckle

    sorry, warum bezichtigst Du hier jemand einer d.M.n. schweren Untat und was geht Dich das an?  Der user hat hier ne Frage gestellt und nur darauf sollte man, so man das kann, antworten. Kommst mir eher in diesem Fall wie ein bösesschneckle vor :shock1:

     

    Zu der Frage bin ich auch der gleichen Meinung wie Curi. In egypt kann es da keine Komplikationen geben, wenn Du einen gültigen Pass hast biste auf der sicheren Seite. Aber, wenn es Dich beruhigt, Frage unverbindlich bei Gericht oder Deinem RA nach.

    Hoffe jedenfalls, dass mit Deinem Urlaub alles klar geht.

    LG Alex

    Don´t let your fears stand in the way of your dreams-------- vom 1.9.-15.9.2011 in egypt
  • juanito
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    geschrieben 1279566408000

    unverbindlich

    ???

    unverbindlich wird hier geantwortet.

     

    Er/sie sollte schon eine verbindliche Antwort erhalten, nach welcher er/sie sich richten kann.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Dahabfan
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    geschrieben 1279566726000

    Für eine derartige Frage gibt es erstmal beim zuständigen Gericht eine dafür kompetente Fachperson. Wenn die NEIN sagt, ist finito mit der Reise. Der nette Bundespolizist bei der Passkontrolle zieht nahezu jeden Pass durch seinen Scanner. Wenn dann auf dem Monitor ein Nichtausreisegrund erscheint, endet die Reise an dieser Kontrollstelle.

    Und es interessiert wirklich niemand, dass du gebucht und bezahlt hast und dafür ggf. keinen Gegenwert bekommst. Da Ägypten kein EU-Land ist und sich mehr als nur ein mir bekannter Mensch mit deutschem Pass dort vor dem Behördenzugriff versteckt, wird man dir Gleiches unterstellen und dich beim geringsten Zweifel nicht rauslassen.

  • siena31
    Dabei seit: 1192492800000
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    geschrieben 1279567018000

    Hi,

     

    also mal ehrlich, über sowas mach ich mir doch Gedanken bevor ich Urlaub buche. Und wenn noch nicht alle Sozialstunden abgeleistet sind, wirst du dich da ja abmelden müssen auch.Ansonsten steht da doch gleich der nächste Ärger ins Haus.

    mfg siena

  • liebesschneckle
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    gesperrt
    geschrieben 1279567047000

    @ ipöttchen:

     

    Ich bezichtige hier niemanden, der TE hat selber hier reingestellt das er/sie 300 Sozialstunden aufgebrummt bekommen hat und davon noch 200 abzuleisten hat.

     

    Du wirst mir recht geben das man soviele Stunden wohl kaum für besagten Kaugummiklau an der Tankstelle oder für Schwarzfahren in der U-Bahn bekommt.

     

    Natürlich geht mich das nichts an was der TE auf dem Kerbholz hat, es ist mir auch ziemlich wurscht. Aber die Frage wurde hier nunmal mit exakt diesen Fakten reingestellt, also so what?

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1279567762000

    Hallo nanabrauchthilfe,

    nur Sozialstunden oder auch Bewährung mit Auflagen? D.h. Die Sozialstunden müssen in einer gewissen Zeit abgeleistet werden und Urlaub gibt es nur nach Absprache mit der STA oder Bewährungshelfer.

    So oder so, die Einrichtung wo die Sozialstunden abgeleistet werden müssen, weiss Bescheid? Sonst gibt es höchstens nach der Rückkehr Ärger wegen der Versäumnisse, aber nicht in Ägypten.

    Gruß Sabine

  • Dahabfan
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    Beiträge: 826
    geschrieben 1279569021000

    Da jetzt sowieso spekuliert wird:

    Wer 300 Sozialstunden aufgebrummt bekam, dürfte recht jung und ziemlich mittellos sein, weiterhin dürfte eine psychosoziale Komponente von Bedeutung sein. Alles zusammen macht es doch recht unwahrscheinlich, dass die TE ohne entsprechende gerichtliche Zustimmung in Ägypten urlauben darf und die BP-Ausreisekontrolle übersteht.

  • wally/x
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    geschrieben 1279572545000

    Wenn ich nanabrauchthilfe's Beitrag richtig verstanden habe, dann sind die 300 Std. fürs nicht Erscheinen vor Gericht.

    @ Meilenfuchs

    du kannst von dahabfan kein Hintergrundwissen  erwarten, denn jeder seiner Beiträge besteht entweder aus Plattitüden, oder oberlehrerhaften Google-Erkenntnissen.

    Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty
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