@mordvinchik2112 sagte:
[...] weltweit umfassende Reisebeschränkungen, Verbote, Sperrgebiete und erhebliche Einschränkungen des Verkehrs.
[...] unvermeidbare außergewöhnliche Umstände im Sinne von § 651h Abs. 3 BGB [...] stornokostenfrei zurückzutreten.
Ja, ich hatte vermutet, dass du dich darauf beziehst.
Es ist aber so, dass die Darlegung dieser Umstände und wie sie deine Reise beeinträchtigen bei dir liegt. Der RV kam deiner Sicht folgen oder nicht z.B. in dem er getroffene Hygienemassnahmen ins Spiel bringt.
Die Reisewarnung an sich hat keine direkte rechtliche Konsequenzen.
Siehe auch hier die Ausführungen des AA unter "kann ich noch stornieren?":
- Entscheidend für die Möglichkeit eines kostenlosen Reiserücktritts sind nicht Reisewarnungen, sondern die rechtliche Frage, ob außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen (§ 651 h BGB). Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
Falls eure Sicht der Dinge nicht übereinstimmt, reiben sich eure Anwälte die Hände.
Wie schon an anderer Stelle hier vorgeschlagen, ist es u.U. sinnvoller mit dem RB/RV eine gemeinsame Lösung zu finden.