@Susanne_Scheinost
Es stellt sich dann auch noch die Frage wer die Mitnahme verweigert hat? An welchem Schalter, welcher Fluggesellschaft? Zusatzfrage.. wieso geht das eigentlich in Deutschland jemanden was an. Ich denke für die Einreise sind die Ägyptischen Behörden zuständig.
Ich nehme mal an es war der Checkin Schalter der Fluggesellschaft und diese hat die Beförderung verweigert weil sie dann nach der Landung einen Fluggast gehabt hätte der nicht einreisen darf. Da lohnt doch glatt ein Blick in die AGB von Fluggesellschaft und Veranstalter.
z.B. AirBerlin "5.2 Jeder Fluggast ist selbst für die Einhaltung aller wichtigen mit der Reise verbundenen Vorschriften (z. B. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, einschließlich solcher für mitgeführte Tiere) sowie für die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand der Reiseunterlagen verantwortlich. Im Falle der Nichterfüllung von Ein- oder Ausreisebestimmungen, insbesondere wegen unvollständiger oder nicht einwandfreier Reiseunterlagen, ist die Fluggesellschaft berechtigt, die Beförderung zu verweigern und dem Fluggast alle resultierenden Kosten und Schäden in Rechnung zu stellen."
Der Veranstalter ETI, der übrigens selber unter Visa&Einreise schreibt "Generell wird bei Einreise nach Ägypten eine Restgültigkeit der Reisedokumente von 6 Monaten verlangt. Nur für deutsche Touristen wird auch eine Restgültigkeit von wenigstens drei Monaten noch akzeptiert. Da sich die Einreisevorschriften gelegentlich ändern, bitten wir unsere Gäste, sich zur Sicherheit vor Abreise bei den zuständigen Behörden selbst zu erkundigen (siehe Punkt 14 AGB im Katalog)"
* Alle Angaben ohne Gewähr! Die vorbenannten Hinweise heben nicht die eigenverantwortliche Informationspflicht des Reisenden auf!
...und dann ab damit ins Reiserecht oder ins Airlineforum