Kinder aus Deutschland - unter 16 Jahren können entweder mit einem Kinderreisepass, ihrem eigenem Kinderausweis (mit Lichtbild), einem Personalausweis oder mit einem Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahren ebenfalls mit Lichtbild) bis 16 Jahren einreisen. Kann wegen Platzmangel kein Lichtbild des Kindes im elterlichen Reisepass angebracht werden, ist die Eintragung des Kindes im elterlichen Reisepass für die Einreise nicht ausreichend.
Der Kinderreisepass ersetzt seit dem 1. Jan. 2006 den Kinderausweis. Neue Kinderausweise werden wohl nicht mehr ausgestellt. Die alten Kinderausweise sind logischer weise noch bis zum Ablauf nutzbar. Der neue Kinderreisepass (mit Lichtbild) soll fälschungssicher und maschinenlesbar sein.