@kw12
Ein Reisesicherungsschein ist aber was ganz anderes...
Reisesicherungsschein
Der Reisesicherungsschein ist ein in Deutschland bei Pauschalreisen vorgeschriebenes Versicherungsinstrument, mit welchem Anzahlungen und Restzahlungen von Reiseleistungen an Reiseveranstalter abgesichert werden müssen. Wichtig ist dabei die rechtliche Qualifizierung des Status als Veranstalter, die sich u. a. aus der Koppelung mindestens zweier ansonsten unabhängiger Reiseleistungen ergibt, also zum Beispiel Flug und Hotel. Reisebüros in Deutschland vermitteln eigentlich nur noch Reisen von akkreditierten und versicherten Veranstaltern, da nur dann sichergestellt ist, dass die Kundenanzahlungen im Falle eines Konkurses abgesichert sind und bereits auf einer Reise bei diesem zahlungsunfähig gewordenen Reiseveranstalter die Rückreise sichergestellt ist.
Die Pflicht, Reisesicherungsscheine bei jeder Pauschalreise mitzuliefern besteht seit 1994 im deutschen Reiserecht und ist in Paragraf 651k BGB geregelt.
Verstößt der Anbieter gegen seine Pflicht, einen Reiseversicherungsschein auszustellen, kann gemäß § 147b GewO mit einem Bußgeld bestraft werden. Ein mehrfacher Verstoß kann gemäß § 35 GewO zu einem gewerberechtlichen Untersagungsverfahren führen.
Quelle: Wikipedia