...richtig, um die Relation geht es ja hier auch.
Natürlich muß man nicht für jeden Handgriff ein Trinkgeld reichen, das wäre bei weitem zuviel. Aber unabhängig von der gebuchten Verpflegungsart werde ich bedient und den Service darf man auch bei AI entsprechend honorieren, auch wenn ich diese Dienstleistung bereits bezahlt habe.
Ist doch in anderen Dienstleistungsbereichen bei uns auch nicht anders. In der Bar, dem Restaurant, im Taxi oder beim Frisör zahlt man doch auch ein Trinkgeld, welches bei einigen der Berufsbilder gleichsam einkalkuliert ist.
Siehst Du dieses dann auch als "Subvention" an?