• cheyenne98
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    geschrieben 1309546321000

    @ McMonnie

     

    weil ab dem 12. Lebensjahr keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden!!! Die "Kleinen"  bekommen dann den Personalausweis - und leider auch nicht mehr kostenfrei seitdem es die neuen Ausweise gibt, davor war ja das erste Ausweisdokument umsonst - und/oder den regulären Reisepass zu einem etwas vergünstigen Preis!

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  • McMonnie
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    geschrieben 1309548980000

    cheyenne98

    danke, aber ich weiß das bereits, mein Sohn hat mit 10 Jahren einen Reisepass

    bekommen, für 13,-- Euro, dieser ist 6 Jahre gültig bzw. bis zum 16. Lebensjahr.

    Er durfte ihn auch schon selbst unterschreiben.

    Meine Antwort galt Markus - wo ist das Problem einen neuen Ausweis 4 Monate

    vor dem 12 Lebensjahr zu beantragen. Ob nun mit 11 3/4 oder 12 ist egal - er ist wie

    gesagt bis zum 16. Lebensjahr gültig ;)

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  • curiosus
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    geschrieben 1309550269000

    ...der erste BPA ist nach wie vor kostenlos, nur für den RP bei Minderjährigen muß man eine geringe Gebühr zahlen. Allerdings ist diese weit unterhalb derer, die für Erwachsene erhoben wird... ;)

  • McMonnie
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    geschrieben 1309551850000

    Ich muss mich korrigieren - der Kinderausweis kann nur bis zum vollendeten

    12 Lebensjahr beantragt werden und ist für 6 Jahre dann gültig - Kosten 13,-- Euro.

    Ich habe diese Woche einen e-Pass für meinen 14 Jährigen beantragt, da nicht

    alle Länder den noch gültigen Kinderausweis (bei ihm bis 16) akzeptieren.

    Auch dieser e-Pass ist nur sechs Jahre gültig, kostet aber 37,50 Euronen.

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  • cheyenne98
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    geschrieben 1309552909000

    nein, @ curiosus, das stimmt nicht! Oder aber es ist unterschiedlich von Gemeinde zu Gemeinde. Meine Tochter hat nämlich jetzt nach ihrem 12. Lebensjahr ihren ersten "richtigen" Ausweis, also den BPA, bekommen, und der war alles andere als kostenlos! Die arme EWMA-Sachbearbeiterin mußte diesbezüglich ziemlich lange mit mir diskutieren, aber schlußendlich hat sie es mir schwarz auf weiß gezeigt daß ich zahlen muß!

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  • curiosus
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    geschrieben 1309553306000

    ...dann mag es Unterschiede geben, ich mußte hier für den BPA (12 jährig) nichts zahlen... ;)

  • cheyenne98
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    geschrieben 1309553629000

    @ mc monnie

     

    der Kinderausweis, wenn du den Kinderreisepaß meinst (was ich anhand deiner Preisangabe annehme) ist längstens 6 Jahre gültig, nicht aber über das 12. Lebensjahr hinaus, er wird ungültig ab dem Tag des 13. Geburtstages, auch wenn er erst bspw. 6 Wochen alt ist!

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  • McMonnie
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    geschrieben 1309554689000

    cheyenne98

    auch da muß es dann Unterschiede geben. Ich habe einen weinroten Kinderreisepass,

    dieser ist ausgestellt 2007, da war mein Sohn 10 Jahre alt, Gültigkeit bis 2013, genau

    einen Tag vor seinem 16. Geburtstag. Also ist er doch über das 12. Lebensjahr hinaus gültig, wenn er dann vor Vollendung ausgestellt wurde.

    Nun ist dieser aber leider nicht für die USA gültig und wir müssen einen neuen beantragen.

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  • cheyenne98
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    geschrieben 1309555140000

    hmmm, ich hatte letztes Jahr im März einen neuen, roten Kinderreisepaß für meine damals 11jährige Tochter beantragt, den weinroten, und der wurde eben mit Ablauf des 11. Septembers gleichen Jahres ungültig. Meine Tochter ist am 12. Sept. 13 Jahre alt geworden. Vllt. hängt das auch zusammen wann man den Ausweis beantragt hat, wurden die Gesetze zwischen deiner und meiner Beantragung geändert!?

     

    edit:

    hab mal eben den weinroten Kinderreisepaß meiner kleineren Tochter hervorgeholt, geboren 2006, Ausweis ausgestellt 2006, gültig bis 2022, als bis zu ihrem vollendeten 16. Lebensjahr! Ergo haben wir wohl beide Recht!

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  • McMonnie
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    geschrieben 1309557381000

    Na, dann bin ich beruhigt. Ich denke für Markus wäre es dann wirklich besser gleich einen neuen Reisepass zu beantragen, den kann er dann ja die nächsten sechs

    Jahre nutzen. ;)

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