Klar kannst Du es im Office in Dahar verlängern. Aber warum nicht gleich ein Langzeitvisum?
Visum Ägypten Teil III.
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30979Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1669480236543
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geschrieben 1669534333965
@rejbodenheim sagte:. Aber warum nicht gleich das richtige Visum für einen längeren Aufhenthalt besorgen?
Weil es so umständlich und kompliziert ist.
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geschrieben 1669535180492
Naja... wenn du dir lieber im Urlaub den Stress machst und einen Tag damit verbringst.
Ganz davon abgesehen, dass du dann wissentlich mit den falschen Papieren nach EG einreist....
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geschrieben 1669535686674
@rejbodenheim sagte:
Naja... wenn du dir lieber im Urlaub den Stress machst und einen Tag damit verbringst.
Ganz davon abgesehen, dass du dann wissentlich mit den falschen Papieren nach EG einreist....
Nicht mal das e-visum ist ausreichend !
Du brauchst dann immer zwei Visa. Ein E-Visum und ein Visum von der Botschaft
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geschrieben 1669536538075
Wo steht, dass das Visum von der Botschaft zusätzlich zu einem e-Visum erforderlich ist?
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geschrieben 1669540076084 , zuletzt editiert von Kourion
Hast du überhaupt den Link von REJBodenheim angeklickt und dort gelesen ?
@rejbodenheim sagte:
Bzgl. Aufenthalt für mehr als 30 Tagen siehe hier unter "2. Informationen zur Erteilung eines Visums". Nach der Auswahl erscheint der Text, der dir erklärt was Sache ist
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1669542532074
@rejbodenheim sagte:
Wo steht, dass das Visum von der Botschaft zusätzlich zu einem e-Visum erforderlich ist?
Umgekehrt
Zum E Vsum ist noch eine Begutachtung der Botschaft notwenig
Zitat: " Das E Visum kann nur als Ergänzung dienen, nicht als Visum....
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geschrieben 1669542784644 , zuletzt editiert von Kourion
@irendwer sagte:
Wozu hat man den Reisepass erfunden wenn all diese Forderungen nötig sind?
Zu viele Forderungen ? Einfach lassen...
Kommt mir alles ein wenig trollig vor.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1669544336357 , zuletzt editiert von REJBodenheim
Wäre schön wenn du die Quellen angibst aus denen du diese Informationen her hast.
Was du in deinem Post um 10:45 auflistet gilt für ein Visum für einen Aufenthalt länger als 3 Monate, wie du feststellen wirst, wenn du die Ausführungen nochmal aufmerksam durchliest.
Wo du die Aussagen aus deinem Post um 10:48 her hast ist mir nicht bekannt.
Ach ja: Wir gehen gerade davon aus, dass du die Deutsche Staatsbürgerschaft hast. Bei einer Anderen können die Bestimmungen anders sein.