• RobertK1989
    Dabei seit: 1706041926699
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    geschrieben 1707087267438

    Hallo zusammen,

    kurze Frage, an welche ägyptische Botschaft muss ich mich für ein e-Visum wenden als Grenzgänger? Arbeite im Saarland nah an der Grenze aber habe meinen Wohnsitz in Deutschland vor Kurzem abgemeldet und wohne jetzt in Frankreich. Ich verreise nach Ägypten für 9 Tage im Mai 2024.

    Vielen Dank im Voraus für Antworten.

  • REJBodenheim
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    geschrieben 1707114428775 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    An gar keine: das e-Visum ist, wie der Name sagt "elektronisch" zu beziehen über diese Seite.

    Aber warum nimmst du nicht einfach ein Visum bei Ankunft? siehe Infos z.B: beim AA. 25 USD oder Gegenwert in Euro mit einem gültigen Pass und schon bekommst du am Bankschalter am Flughafen in HRG, RMF, SSH, ... dein Visum.

    Und weitere Fragen und Antworten zum Visum gibt es >>> hier <<<.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1707116400098

    Ja richtig, der Wohnsitz ist innerhalb der EU zweitrangig, wichtig ist die Staatsbürgerschaft und die ist weiterhin Deutsch.:blush:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1707121285795

    Auch die Staatsbürgerschaft ist, sofern EU, zweitrangig :blush:

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1707123031376

    Nur mit Aufenthaltstitel ...:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1707123263370 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    Nein, auch ohne Aufenthaltstitel. Aufenthaltstitel brauchst du, wenn du keinen EU Pass hast.

    Vielleicht hätte ich schreiben sollen: "Auch die Staatsbürgerschaft, sofern EU Staatsbürgerschaft, zweitrangig.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1707125555255

    OK :wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Silvia L
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    geschrieben 1707147972322

    RobertK1989 schreibt nicht, dass er deutscher Staatsbürger ist. Er schreibt lediglich dass er früher in Deutschland gelebt hat und nun in Frankreich :sunglasses:

  • HABERLING
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    geschrieben 1707148717460

    Ist doch gehupft wie gesprungen, die erleichterten Einreisebestimmungen gelten für alle EU Bürger.:blush:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Kastenwagen
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    geschrieben 1707151876338

    Im Ausländerrecht ist nichts, aber auch gar nichts gehupft wie gesprungen.

    Ich würde daher eine gewisse Achtsamkeit bei absoluten Aussagen vorschlagen.

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