• burton_
    Dabei seit: 1321747200000
    Beiträge: 1371
    geschrieben 1759823444563 , zuletzt editiert von burton_

    @samedm sagte:

    Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 [...] besteht in einem solchen Fall klare Entschädigungsansprüche.

    "Anwendungsbereich

    (1) Diese Verordnung gilt

    a ) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

    b ) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten." (Quelle)

    Finde den Fehler :wink:

    (Ja, ich weiß, es gibt auch entsprechende Regelungen im türkischen Recht)

  • nate1
    Dabei seit: 1244332800000
    Beiträge: 13126
    geschrieben 1759824813221 , zuletzt editiert von nate1

    @samedm - Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 greift nicht für deinen Flug mit Air Anka, denn dies ist eine türkische Fluggesellschaft und keine aus der EU sowie Island, Norwegen und Schweiz.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 59444
    geschrieben 1759825221035

    @samedm sagte:

    ...

    Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sowie der eigenen Air Anka Passenger Rights Brochure besteht in einem solchen Fall klare Entschädigungsansprüche.

    Du irrst dich, die VO(EG)261/04 kommt hier nicht zur Anwendung, da sich weder der Abflugort im Bereich der EU befindet noch das betroffene LFU ein EU basiertes ist.

    Ich bitte daher alle Beteiligten beim-

    Air Anka Flug 6K367(Antalya-Frankfurt/Köln am 5.10.25)

    sich bei mir zu melden um ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen, im falle dass sich die Fluggesellschaft weigert eine Entschädigung zu zahlen. 

    Solche Aufrufe haben hier keinen Platz, die Admins werden deinen Beitrag entsprechend editieren.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
    Beiträge: 2509
    geschrieben 1759860537394

    Es gibt aber noch die tuerkische Fluggastrechte-Verordnung, welche mit der EU-Fluggastrechte-Verordnung fast identisch ist. Als tuerkische Airline unterliegt Air Anka also dieser.

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 59444
    geschrieben 1759861817087

    Genau, und die Beitreibung wird ein Heidenspaß, ganz gleich wie viele Betroffene sich da zusammentun mögen ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 10522
    geschrieben 1759863065856 , zuletzt editiert von HABERLING

    Wenn noch jemand mitmacht sind wir schon zwei...:laughing:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 59444
    geschrieben 1759864157526

    Auf geht´s! :see_no_evil:

    Witz ohne: In der Türkei gibt es die hier verbreitete Beitreibungsindustrie schlicht nicht. Das bedeutet man muss alles selbst organisieren und natürlich dafür auch entsprechend in Vorleistung gehen. Ich kann mir offen gestanden nicht vorstellen, dass eine Legion Betroffener dabei mitzieht?!?

    Die Ablehnung ist den Beschwerdeführern ohnehin gewiss, wenn sie sich auf die VO(EG)261/04 berufen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!