@'juanito' sagte:
Dass man auf Anschlußflügen innerhalb EU nichts mitnehmen darf, ist in verschiedenen Threads bis zum Erbrechen (Prost) in 1000 Fragen/ Antworten abgehandelt worden und sollte den usern hier bekannt sein.
Grüße
juanito
Wieso soll man auf Anschlußflügen innerhalb der EU nix mitnehmen dürfen?
Laut LTU muß sich die Ware in einem Beutel versiegelt befinden und der Kaufbeleg vorhanden sein. Ebenso darf der Transitbereich nicht verlassen werden.
Verlässt man den Tranistbereich um neu einzuchecken, dann sieht es anders aus.
Der zollfreie Einkauf wird ja z. B. in Maimi, Tunesien usw getätigt und nur einmal nach Deutschland eingeführt. Beim Anschlußflug ist dies zwar keine Einfuhr mehr, sondern ein Weitertransport der bereits eingeführten Ware. Und dies ist laut LTU gemäß dem markierten Absatz erlaubt. So die tel. Auskunft.
Auf der Internetweite finde dazu folgendes:
Bitte beachten Sie, dass Sie auf Flügen mit Zwischenstopp, bei denen der zweite Flug / Weiterflug von einem EU-Flughafen startet, Flüssigkeiten nur dann mitnehmen dürfen, wenn diese an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft, z.B. auf einem LTU Flug, erworben wurden und in einer versiegelten Tüte einschliesslich dem Kaufbeleg vom selben Tag mitgeführt werden. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.
Was stimmt denn jetzt?
Die Internetseite oder die Aussage der Dame am Telefon.
Ich bin der Meinung, daß es keine Rolle spielen sollte wo oder bei welcher Airline die Ware gekauft wurde, sondern vielmehr daß die Ware beim Kauf weltweit versiegelt wird und der Fluggast bei Aufforderung den Kaufbeleg vorlegen können sollte. Alles andere ist absurd und ist zum Nachteil der Nicht-EU-Staaten, da deren Dutyfree dann mehr oder weniger tot ist.
Gruß
holzwurm