Was steht mir bei einer Flugverspätung zu?
- Ab 3 Stunden Flugverspätung haben Sie Anspruch auf Entschädigung
- Jedem betroffenen Passagier stehen 250 bis 600 EuroEntschädigung zu
- Ab 2 Stunden Verspätung muss die Airline Snacks und Getränke bereitstellen
- Grundlage ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004
- Bei außergewöhnlichen Umständen muss die Fluggesellschaft nicht zahlen
- Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt auch bei Pauschalreisen