Die Abmahnung ergeht an den Betreiber des Portals, der hat immerhin eine Emailadresse und darf sich im Falle eines Falles der bei ihm hinterlegten Daten bedienen.
Ist allerdings gewaltig off topic, schließlich geht es hier um "den Fluch der Condor" - oder wenigstens um Sachverhalte im Kontext.
Natürlich überwiegt die DSGVo nicht relevante Vorgehensweisen bei zivil- oder strafrechtliche Vergehen.