Nein, M.Plaschka-Müller - du konntest wahrlich nicht "helfen"!
Soweit aus deinem Beitrag zu entnehmen handelt es sich um eine Nichtbeförderung, die einen Anspruch gem. VO(EG)261/04 in Abhängigkeit der Entfernung (gcd) begründet.
Die Darlegung von Condor ist keinesfalls "unglaubhaft", zumal sie nicht von Ansprüchen exkulpiert.
Über die streckenabhängige Kompensation hinaus hast du keine Ansprüche, die erforderlichen Versorgungsleistungen wurden erbracht.
Randbemerkung:
Ich bin immer wieder erschüttert, wie schicky sich so manches baby einen Anspruch zurechtlegt ... ?!