Das Schutzschirmverfahren hat nichts mit Kundengeldern zu tun. Direkte Zahlungen an Condor sind -wie bei allen Airlines- weiterhin nicht abgesichert.
Das Schutzschirmverfahren schützt Condor vor Vollstreckungen von Gläubigern (z.B. der Konzernmutter) und ermöglicht die Eingehung von Masseverbindlichkeiten, in diesem Falle des Massekredites von 380 Mio. € von Bund und Land Hessen. Da der Kredit vorrangig zu bedienen ist, wird er inkl. Zinsen auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zurückgezahlt (selbst bei der völlig platten AirBerlin fand sich noch genug Masse, um die 150 Mio. € vom Bund zurückzuzahlen).