@Mariposa10 - Mit deiner Buchung hast du die AGB von Condor akzeptiert klick mich. Diese hättest du vorher mal lesen sollen, denn unter Punkt 17.3 wirst du auf folgendes hingewiesen:
17.3 Änderung des Fluggeräts, Erfüllungsgehilfe, Mitteilung an Fluggast
17.3.1 Condor ist – soweit erforderlich - berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförde-rung ganz oder teilweise auf Dritte/Erfüllungsgehilfen zu übertragen, wobei Condor in diesem Fall für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt.
17.3.2 Für den Fall des Wechsels zu einem anderen Luftfahrtunternehmen wird Condor, un-abhängig vom Grund des Wechsels, unverzüglich alle angemessenen Schritte einlei-ten, um sicherzustellen, dass der Fluggast so rasch wie möglich über die Änderungen informiert wird. In jedem Fall wird der Fluggast bei der Abfertigung, spätestens jedoch beim Einstieg unterrichtet (EG-VO 2111/05).
Und da auch andere Airlines mit Partner Airlines arbeiten, musst du diese halt ebenfalls künftig meiden, z.B. TUIfly.
Deinen Verriss hier hättest du dir also ersparen können.