... nur wegen HABERLINGS Hinweis, Moselpaar ...
Und wie gesagt: Keinem sind die exakten Dispatchdaten präziser bekannt als dem LVU selbst.
Wenn eine Landung um 0 Uhr vorgesehen war und nach 5 Uhr erfolgte ist das beileibe nicht "eng" , daher reicht die Angabe nach 5 Uhr bei der Beschwerdeführung im Sinne der VO(EG)261/04.
Darauf hab ich schon wiederholt hingewiesen, hier wird ja ziemlich oft danach gefragt mit dem Ziel eine Kompensation zu erlangen.
Mein Tipp: Beim Öffnen der Türen kurz auf die Uhr sehen. Dreht es sich um mehr als ein paar Minuten reicht diese Angabe dann vollkommen aus.
Widerspricht das LVU muss es seinerseits schlüssig darlegen, dass die fraglichen 3h eben nicht geknackt wurden.