Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe

  • rishou
    Dabei seit: 1553442192939
    Beiträge: 202
    geschrieben 1647329351406 , zuletzt editiert von rishou

    mal ein update zu meinem Fall. Nach mehrmaligen hin und her mit TK per E - Mail mit jeweiligen Hinweis keinen Gutschein zu akzeptieren, wurde dieser Schlußendlich ausgestellt. Leider konnte ich nicht bereits vor 3 Monaten die BfJ beauftragen da ich erst 2,5 Monate warten müßte. Dies habe ich nun in Auftrag gegeben. Ich bin ja mal gespannt was da nun rauskommt.

  • Stefan Ahlswede
    Dabei seit: 1649685390413
    Beiträge: 1
    geschrieben 1649685606787

    Hallo möchte wissen ob folgender Flug stattgefunden hat, wer kann helfen?LH 470 sa17.07.21 13:55 Frankfurt - Toronto LG Stefan

  • vonGallenstein
    Dabei seit: 1501106511309
    Beiträge: 123
    geschrieben 1649697177747

    @Stefan Ahlswede

    Ja, hat nach den mir zugänglichen Daten stattgefunden:

    LH470 FRA-YYZ am Samstag, 17. Juli 2021:

    planmäßiger Start 11.55 Uhr

    tatsächlicher Start 12.51 Uhr

    planmäßige Landung 20.20 Uhr

    tatsächliche Landung 20.39 Uhr

    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
  • Jo08
    Dabei seit: 1645363819075
    Beiträge: 8
    geschrieben 1654928970181

    Hallo zusammen.

    Unser Flug von Antalya nach Nürnberg mit Corendon (XC4905) hätte am 09.06.2022 um 22.55 Uhr stattfinden sollen. Tatsächlich fand das Boarding erst am 10.06.2022 um 02.00 Uhr statt.

    Besteht hier ein Anspruch auf eine Entschädigung?

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9601
    geschrieben 1654930240396

    Hallo, ja, ausschlaggebend ist die Ankunft am Zielflughafen, Landung: 04:34 AM CEST, Planmäßig 01:10 AM CEST. (3 Stunden 24 Minuten Verspätung).:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1654930584601 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Jo08

    Falscher Thread! :wink:

    Antworte trotzdem gleich hier:

    Theoretisch ja ... allerdings wurde der Flug von der türkischen Corendon durchgeführt (Sitz in AYT). Voraussetzung für einen Anspruch gem. VO(EG)261/04 ist jedoch ein Abflugort in oder ein LFU aus der EU. Beides ist hier nicht gegeben. Da es in der Türkei ebenfalls eine VO zu den Fluggastrechten gibt verwende ich die Einschränkung "theoretisch", da für die Durchsetzung einige Hürden zu überwinden sind.

    Ich würd´s mal mit einem der einschlägigen Anbieter für die Beitreibung versuchen (eine Empfehlung, die ich denkbar selten ausspreche!).

    Hier findest du alle relevanten Informationen betreffend deine Ansprüche.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Jo08
    Dabei seit: 1645363819075
    Beiträge: 8
    geschrieben 1654940899423 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @vonschmeling

    XXX Unnötiges Zitat entferntXx

    Vielen Dank für die Antwort. Dann versuche ich es mal mit einem der Anbieter. Da gibt es ja unzählige im Internet mit verschiedenen Provisionen. Kann vielleicht jemand einen Anbieter empfehlen oder gibt es eine Art Vergleichsseite? Bin da jetzt total überfordert

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1654941732849 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Empfehlungen für bestimmte Anbieter für diesen Bereich werden wir hier sicher nicht akzeptieren-das ist keine Thema /Keine Aufgabe unseres Reiseforums.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9601
    geschrieben 1654941969174

    Shy-Abkommen regelt Fluggastrechte in der Türkei, klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Jo08
    Dabei seit: 1645363819075
    Beiträge: 8
    geschrieben 1654943292447

    Keiner der ganzen Anbieter nimmt meinen Fall an. das ist ärgerlich.

    wir waren zu sechst unterwegs. also bleibt mir wohl nur der direkte Kontakt zur airline? oder einen türkischen anwalt nehmen? seh ich das richtig?

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