Die Regulatoriem bezüglich Handgepäck sind nicht Hoheit der Airlines, sondern die der Destinationen.
Lies also einfach auf der Seite "EU Sicherheitsbestimmungen zum Handgepäck" nach, da werden Sie geholfen!
Die Regulatoriem bezüglich Handgepäck sind nicht Hoheit der Airlines, sondern die der Destinationen.
Lies also einfach auf der Seite "EU Sicherheitsbestimmungen zum Handgepäck" nach, da werden Sie geholfen!
Auf der Condor-Seite ist unter der Rubrik "Gefährliche Güter" folgendes zu lesen:
Maximal zwei Lithium- oder Lithium-Ionen Zellen oder Batterien für elektronische Geräte dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden (um Kurzschlüsse zu vermeiden, müssen diese Batterien individuell isoliert werden)
Bei mir hat sich noch nie einer daran gestört, dass ich 3 Akkus für die Kamera sowie 16 Batterien für das Blitzlicht im Handgepäck hatte. Aber das muss ja nicht generell bei jedem so sein.
Nochmal in aller Kürze: Es gelten die Sicherheitmaßgaben der Abflugsdestination, nicht die der operating airline ...
Na gut, liebste Von Schmeling, dann nenne ich noch den Vorsatz, der auf der Condor-Seite nachzulesen ist :
"Gefährliche Güter sind gemäß IATA-Vorschriften im Gepäck verboten.
Als gefährliche Güter gelten:
Maximal zwei Lithium- oder Lithium-Ionen Zellen oder Batterien…"
... und du nennst dies mit bitte welchem Zweck, ehrenwerter Dylan?
Die cabin security ist eine Sache, aber davor muss man die destinationspezifischen Hürden meistern ...
Hierfür (die Sicherheitskontrolle ist nich grad "Airline spezifisch"?!) dienen derlei Hinweise eher gar nicht ...
Es ging aber darum, ob man es auf der Condor-Homepage nachlesen kann.
Herrjeh, bedaure ... der Sachverhalt liegt verbraucherrelevant natürlich gaaanz weit vorn ... wie blöd von mir!?
OMG...
ich packe sie einfach in den Koffer...Punkt... Danke Euch
@deifi ....Nö, Ersatzbatterien ins Handgepäck es sei denn dein Airport oder die Fluggesellschaft sagt was anderes
Quelle: IATA Gefahrgutvorschriften: Bestimmungen für gefährliche Güter, die durch Passagiere oder Besatzungsmitglieder befördert werden (Unterabschnitt 2.3. Ausgabe Januar 2011
Handgepäck, Gepäck oder am Körper: Tragbare elektronische Geräte, die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder Batterien enthalten, wie Uhren, Taschenrechner, Kameras, Mobiltelefone, Laptops, Camcorder u.s.w., wenn sie durch Passagiere oder Besatzungsmitglieder zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden.
Handgepäck: Ersatz-Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder Batterien für solche tragbaren elektronischen Geräte dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Diese Batterien müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein.
...und ergänzend Handgepäck oder am Körper wobei Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft muss vorliegen: Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennenergie in Wattstunden von mehr als 100 Wh, aber höchstens 160 Wh für tragbare elektronische Gebrauchsgegenstände. Nicht mehr als zwei Ersatzbatterien dürfen, ausschließlich im Handgepäck, mitgeführt werden. Diese Batterien müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein. Geräte, die solche Batterien enthalten, können im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck sein.
Braucht man für verschreibungspflichtige Medikamente irgendwelche Bescheinigungen vom Arzt fürs Handgepäck, oder kann man es einfach so mitnehmen, wenn auf der Airlineseite steht, dass Medikamente seperat im Handgepäck mitgenommen werden können... Handelt sich um eine 100 ml Flasche...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!