• Kallimero78
    Dabei seit: 1190937600000
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    geschrieben 1191280922000

    Hallo!

    Du darfst ein Feuerzeug mitnehmen im Handgepäck. Musst nicht zeigen, einfach in die Tasche und gut. Wo ist egal. Jackentasche oder Rucksack, völlig wuscht...Solltest aber nicht so viele mitnehmen, sonst sind sie weg... eigentlich ist ja nur ein einziges erlaubt... Und richtig, in den Koffer darf gar keins.

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1191281926000

    Ich hatte mindestens 5 Einwegfeuerzeuge im Koffer und weitere 3 oder 4 Stück im Handgepäck sowie eines am Mann bei den Zigaretten und hatte weder in Deutschland noch in der Türkei dieses Jahr irgend welche Probleme.

    lg

    holzwurm

  • Kallimero78
    Dabei seit: 1190937600000
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    geschrieben 1191289455000

    Ja, ich weiß. Ich kann doch auch nur sagen, wie die Vorschrift ist, damit sich nachher keiner wundert oder meckert. Trotzdem ist nur eins erlaubt. Wer seine mitnehmen "darf", kann sich freuen, wer nicht, darf sich nicht beschweren, ich hab´s gesagt... ;)

    Im Koffer ist aber gar keins erlaubt. Ich kann nur immer wieder betonen, dass Ihr dann Glück hattet. Wenn es gesehen wird, dann habt Ihr eben Pech, denn entweder werdet Ihr ausgerufen und Ihr müsst den Koffer aufmachen, oder Ihr werdet vorm Einsteigen zu Eurem Koffer geführt, damit Ihr die Teile rausnehmt. Tut Euch also einen Gefallen und tut sie nicht in den Koffer. Könnte peinlich werden...

    Also, bitte ins Handgepäck. Ich rauch ja selbst, habe trotzdem auf Flügen keine 20 Feuerzeuge mit, wie schon oft gesehen, soviel braucht doch wohl kein Mensch.

    Ich möchte noch einmal verdeutlichen, dass ich Euch lediglich über die Vorschriften aufklären kann. Was Ihr daraus macht - Eure Sache.

    Geht bitte nicht zum Flughafen und sagt bei der Kontrolle: "In Stuttgart/Hamburg/München durfte ich mein Wasser/Zippo usw. aber mitnehmen..." <----- Das können wir alle nicht mehr hören.

    Man durfte nämlich nicht, man hatte eben "Glück".

    Am besten schweigt man darüber und gibt die Sachen ab, denn schließlich hat man gegen die Vorschriften verstoßen, als Fluggast ist man verpflichtet, seine Reiseunterlagen zu lesen, in denen solche Sache alle drinstehen. Und verhandelt wird auch nicht, wir arbeiten nicht auf nem Basar. "Och, bitte, das ist mein Lieblingsfeuerzeug, nur nur das...und das auch noch..., hab ich von Opa...." :?

  • salea
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    geschrieben 1191313378000

    Hallo Kalimero,

    wie siehts denn überhaupt mit dem Koffer aus?

    Darf man da noch etwas zu trinken reinpacken?

    z. B. Trinkflaschen aus Kunststoff oder in Päckchen? die die 100 ml überschreiten?

    Kann da auf der Seite vom Flughafen nichts finden, nur übers Handgepäck.

    Danke

    Sabine

  • Kallimero78
    Dabei seit: 1190937600000
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    geschrieben 1191327473000

    Du kannst da nichts finden, weil der Flughafen davon ausgeht, dass das logisch ist... Wieso sollten denn keine Flüssigkeiten in den Koffer dürfen? Stellt Euch doch mal Eure Sachen vor, die Ihr einpacken wollt und stellt Euch dann die Frage: Was könnte im Koffer gefährlich werden?

    10 Liter Wasser? Naja, kann auslaufen und Eure Kleidung nassmachen.

    Ist also keine Gefahr für das Flugzeug, oder?

    Das mit den Flüssigkeiten dreht sich doch nur um den Flüssigsprengstoff! Im Koffer bringt das den Terroristen auch nicht weiter. Sobald das zusammengemischt ist, ist es hochexplosiv. Es ist also abwegig, dass jemand das in Koffer tut.

  • Marco L.
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    geschrieben 1191336943000

    @Kallimero78 sagte:

    Hallo!

    Du darfst ein Feuerzeug mitnehmen im Handgepäck. Musst nicht zeigen, einfach in die Tasche und gut. Wo ist egal. Jackentasche oder Rucksack, völlig wuscht...Solltest aber nicht so viele mitnehmen, sonst sind sie weg... eigentlich ist ja nur ein einziges erlaubt... Und richtig, in den Koffer darf gar keins.

    In Amerika haben sie mir damals meine Feuerzeuge im Handgepäck abgenommen, sagten aber zu mir ich hätte diese in den Koffer packen sollen.

    Warum sollte ein Feuerzeug nicht in den Koffer ? Lt. HP der Bundespolizei ist es nicht verboten.

    Gruß Marco
  • Kallimero78
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    geschrieben 1191370220000

    Zwei Klicks und ich habe die Stelle gefunden. Dort ist eine Liste der verbotenen Gegenstände im aufgegebenen Gepäck. Feuerzeuge sind verboten!

    Hier der Link zur Bundespolizei

    Ich frage mich langsam, warum ich hier alles nachweisen muss, was ich hier schreibe. Ich sage, es dürfen keine Feuerzeuge mit, dann heißt es, wieso, steht doch nirgends. (Was ja nicht stimmt, siehe Link oben) DAS ist mein Job. Wenn ich das nicht wüsste, würde ich 1. nichts schreiben und 2. aus der Firma fliegen.

  • Kallimero78
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    geschrieben 1191371245000

    Und falls es jemanden interessiert, weil er auch gerade Lust bekommen hat meinen Job zu machen, was ich mal nicht annehme, in Anbetracht der über 500 Fragen allein in diesem Forum, die ich nicht nur hier schriftlich in meiner Freizeit beantworte, sondern genau das gleiche auch noch tagsüber am Flughafen mache, wir müssen um eingestellt zu werden, mehrere Prüfungen ablegen - vor der Bundespolizei. Wir arbeiten in ihrem Auftrag - wir werden geschult - d.h. wenn ich nicht wüsste, was ich hier sage, wäre ich nicht hier sondern beim Arbeitsamt.

    Ich helfe hier wirklich gern - um es Euch und uns leichter zu machen - aber bitte erwartet nicht noch, dass ich mich nun auch noch rechtfertige und Euch die Quellen sage, wo Ihr nachlesen könnt, ob es stimmt, was ich sage. Die könnt Ihr dann auch selber rausfinden.

    Danke!

  • Mr.Behro
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    geschrieben 1191410117000

    Kann wir jemand sagen, wie ich mit Antithrombosespritzen verfahre? Handgepäck oder Koffer? Oder ist das dabei egal?

    Grüße

    Sven

    08.03.14 - 15.03.14 AIDAstella 05.04.14 - 08.04.14 AIDAcara HANNOVER - ***Wir wohnen da, wo ihr Urlaub macht!***
  • sawaddih
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    geschrieben 1191438113000

    Hallo,

    ich habe mich mal halbwegs durch diesen Fred gelesen. Da dieser ziemlich lang ist, habe ich vieles nur überflogen. Folgende Frage ist bei mir noch offen:

    Wir fliegen in 14 Tagen in die Dom. Rep. Da ich immer sehr viel Durst habe, nehme ich mir grundsätzlich bei langen Flugstrecken eine 1,5 Liter Flasche Wasser mit.

    Nach der neuen Regelung dürfte ich die ja nicht mehr mitnehmen. :? Allerdings kann ich es ja bei der Zollkontrolle (für´s Handgepäck) nachweisen, dass es Wasser ist (in dem ich z.B. einen Schluck daraus trinke) bzw. wenn die Flasche original verschlossen ist, kann ich doch nicht´s reingepanscht haben. Wie sieht es damit rechtlich aus?

    Sollte diese Frage bereits gestellt worden sein, sorry.

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