Kleine Ergänzung:
Ist es eine Pauschalreise, dann ist der Reiseveranstalter aus meiner Sicht sowieso in der Verantwortung. Wenn er die Airline in sein Paket (außerhalb Europas) einbindet, muß er dafür geradestehen. Mit oder ohne unterschriebene Erklärung.
Vermittelt er den Flug nur, ist er sowieso außen vor. Als Reisevermittler haftet er nicht für die Airline. Und dann spielt das eh keine Rolle, ob diese in Europa auf der schwarzen Liste steht.
Der Kunde muß sich ggf. selber bei evtl. Schadensersatzsansprüchen mit der Airline auseinandersetzen. Natürlich hätte er den Flug dann selbst auch dort buchen können.
Gruß privacy