Hallo,
nach meiner Meinung hat man ein Anrecht auf einen weitergehenden Transport. Frage ist allerdings aus welchem Grund der Ausweichflughafen angesteuert wurde. Wenn es sich um einen konkreten Fall handelt wüsste ich gerne mehr.
Gruß
Berthold
Hallo,
nach meiner Meinung hat man ein Anrecht auf einen weitergehenden Transport. Frage ist allerdings aus welchem Grund der Ausweichflughafen angesteuert wurde. Wenn es sich um einen konkreten Fall handelt wüsste ich gerne mehr.
Gruß
Berthold
@ ADEgi
Mir ist der Gedanke auf Grund der Treibstoffdiskusion in diesem Tread gekommen.
Im Falle eines Ausweichens wird einem der Grund mit Sicherheit nicht auf die Nase gebunden. Daher wäre es schön wenn ein generelles Anrecht bestehen würde.
Gruß
Karl
Hallo,
im Normalfall hast Du ja einen Flug von A nach B gebucht und nicht von A nach C. Somit hast Du auch einen Anspruch nach B gebracht zu werden, sofern das organisatorisch möglich ist. Wie sich die Sache verhält, wenn die Airline allerdings keinerlei Verschulden trifft kann ich leider nicht definitiv sagen, da die Airlines diese Leistung in aller Regel ja erbringen.
Gruß
Berthold
ist ja interessant in welche Richtung sich die Spritdiskussion entwickelt.
Prinzipiell ist´s so, daß der Ticketkauf einem Vertrag entspricht von A nach B transportiert zu werden; wird also in C gelandet ist der Vertrag nicht erfüllt.
Heuer im Juli bin ich z.B. mit meiner Familie auf dem Weg nach LGA wegen schwerer Gewitter in der NY Area in BWI "gestrandet". Weiter gings nach einer (selbst organisierten) Übernachtung am nächsten Tag mit demselben Flugzeug. Eine weitere denkbare Variante wäre, daß die Fluglinie von C nach B einen Bodentransport organisiert und den Vertag so erfüllt.
Es gibt in Europa ein paar Flugplätze, die zu gewissen Jahreszeiten auf Tage hinaus fast unerreichbar sind, hier kann´s z.B. passieren, daß vertrauend auf eine optimistische Wetterprognose gestartet wird um dann leider doch 2-3 Stunden später wieder am Ausgangsflughafen zu stehen.
Das Ticket ist trotz des "Rundfluges" nach wie vor gültig für einen Flug von A nach B.
Zusammenfassend: egal wer/was an einer Diversion Schuld ist, wird man so schnell wie möglich zum Zielort transportiert; einzig wer die resultierenden "Nebenkosten" übernimmt (Hotel, Essen, etc.) liegt daran ob die Fluglinie an der Ausweichlandung Schuld trägt oder ob der Grund "höhere Gewalt" ist.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!