• ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1221411169000

    Hallo,

    nach meiner Meinung hat man ein Anrecht auf einen weitergehenden Transport. Frage ist allerdings aus welchem Grund der Ausweichflughafen angesteuert wurde. Wenn es sich um einen konkreten Fall handelt wüsste ich gerne mehr.

    Gruß

    Berthold

  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1221412176000

    @ ADEgi

    Mir ist der Gedanke auf Grund der Treibstoffdiskusion in diesem Tread gekommen.

    Im Falle eines Ausweichens wird einem der Grund mit Sicherheit nicht auf die Nase gebunden. Daher wäre es schön wenn ein generelles Anrecht bestehen würde.

    Gruß

    Karl

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1221412655000

    Hallo,

    im Normalfall hast Du ja einen Flug von A nach B gebucht und nicht von A nach C. Somit hast Du auch einen Anspruch nach B gebracht zu werden, sofern das organisatorisch möglich ist. Wie sich die Sache verhält, wenn die Airline allerdings keinerlei Verschulden trifft kann ich leider nicht definitiv sagen, da die Airlines diese Leistung in aller Regel ja erbringen.

    Gruß

    Berthold

  • andrew62
    Dabei seit: 1126569600000
    Beiträge: 185
    geschrieben 1221491411000

    ist ja interessant in welche Richtung sich die Spritdiskussion entwickelt.

    Prinzipiell ist´s so, daß der Ticketkauf einem Vertrag entspricht von A nach B transportiert zu werden; wird also in C gelandet ist der Vertrag nicht erfüllt.

    Heuer im Juli bin ich z.B. mit meiner Familie auf dem Weg nach LGA wegen schwerer Gewitter in der NY Area in BWI "gestrandet". Weiter gings nach einer (selbst organisierten) Übernachtung am nächsten Tag mit demselben Flugzeug. Eine weitere denkbare Variante wäre, daß die Fluglinie von C nach B einen Bodentransport organisiert und den Vertag so erfüllt.

    Es gibt in Europa ein paar Flugplätze, die zu gewissen Jahreszeiten auf Tage hinaus fast unerreichbar sind, hier kann´s z.B. passieren, daß vertrauend auf eine optimistische Wetterprognose gestartet wird um dann leider doch 2-3 Stunden später wieder am Ausgangsflughafen zu stehen.

    Das Ticket ist trotz des "Rundfluges" nach wie vor gültig für einen Flug von A nach B.

    Zusammenfassend: egal wer/was an einer Diversion Schuld ist, wird man so schnell wie möglich zum Zielort transportiert; einzig wer die resultierenden "Nebenkosten" übernimmt (Hotel, Essen, etc.) liegt daran ob die Fluglinie an der Ausweichlandung Schuld trägt oder ob der Grund "höhere Gewalt" ist.

    LG Andy
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