• Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1693403902572

    Och bitte. Das kann Dich bei jeder Pauschalreise/Airline so treffen. Zum übrigen Text schweigt des Sängers Höflichkeit:speak_no_evil:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1693404161410

    Ebenfalls lapidar:

    Alle LFU behalten sich vor, das Operating an einen Partner zu übertragen. Das ist keinesfalls ein Condor spezifisches Vorgehen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
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    Verwarnt
    geschrieben 1693411710507 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Wobei die Flugnr bei den anderen Airlines- weil du von allen sprichst i.d.R. gleich bleibt. Im Endeffekt sind die Unterschiede wohl marginal aber damit verpflichtet man sich dann auch nicht bis in kleinste Detail um es mal diplomatisch auszudrücken.

    Wurde bei der Reise explizit mit Condor geworben düfte aus genau diesem Grund ein Rücktrittsrecht bestehen. Bei Nurflugbuchung besteht jedenfalls dieser Anspruch. Die Änderung der Flugnr.kommt rein rechtlich einer Annullierung gleich mit den bekannten Rechten.

    Aber da der Winter vermutlich entspannter laufen wird, würde ich persönlich jetzt auch eher ruhig bleiben und wohl trotzdem fliegen. Trotz allem ist die Vorgehensweise sagen wir mal suboptimal...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1693415760153

    Im Rahmen einer Pauschalreise besteht eben kein Rücktrittsrecht allein auf Grund des Operatorwechsels, da ist es vollkommen wumpe, ob X3 oder Zackatuttiwaschi fliegt - sofern die zeitliche Abweichung im Rahmen der Toleranzen liegt.

    Ob mit Condor "geworben" wurde (immer Pauschalreise!) liegt im Auge des Betrachters. Der Reisewillige wird wohl annehmen, dass die Angabe Condor eine "Werbung" darstellt, weil das ggf. seine Kaufentscheidung beeinflusst hat. Wie das rechtlich zu bewerten ist steht auf einem anderen Blatt. Jedenfalls mir ist nicht bekannt, dass die Freischreibungsklausel der Airlines / Veranstalter erfolgreich angegriffen wurde?

    Anders zu betrachten ist es bei den verbreitet damit verbundenen down-grades (keine BC vorhanden).

    Last not least ist es für den Verbraucher wenig zweckmäßig, mit der Flugnummer DE 0815 in einem Flieger von SmartLynx zu sitzen - zumindest nicht für jene, die hier immer wieder aufschlagen und sich über das restlos unbotmäßige Gebaren echauffieren.

    Wenn wir schon über obligatorisch erläutern wollen dann bitte präzise und möglichst nahe am wahrscheinlichen Szenario.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
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    geschrieben 1693418136017 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Bitte nicht im 1. Absatz zu verallgemeinern vs. Deine Aussage ist da klar - danke. Ansonsten, doch wurde angegriffen.

    Zumindest ein Reisepreisminderung wurde schon häufig ausgesprochen in genau solchen Fällen. Es lag ein Reisemangel vor. Reduzierung des Tagesreisepreises teils bis zu 25%. Dies gilt nicht bei Durchführung eines Wetlease - Anbieters bei Beibehaltung der Flugnummer - das sollte klar sein. Aber hierbei handelt es sich um einen neuen Flug, neue Airline. ..Und der Flug ist trotz allem nicht ganz unwesentlicher Bestandteil der PR. So jedenfalls auch die Begründungen. Weiter unten zu finden unter folgendem Link mit Beispielen von 7 Urteilen:

    https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/reiserecht/reisemaengel-buchungen/

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1693425294800 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Sorry, aber der Link nützt halt mal zu gar nix und schon gar nicht betreffend die aktuelle Beschwerde.

    Wechsel der Fluggesellschaft - Bedingung für einen Anspruch: bei verbindlicher Zusage!

    Ich bin´s wirklich leid deine Beiträge zu sezieren!

    Zudem geht es mir wieder zu sehr in Richtung "Ich weiß noch was!" anstatt sachlicher Betrachtung der gegenständlichen Causa.

    Im Übrigen mit dem Ergebnis Verzicht auf die Reise, insofern hatte dieser t.o. keinerlei offene Fragen und wollte nur seine Empörung hinterlassen.

    Vielleicht meldet er sich noch einmal spezifischer - ich rechne allerdings nicht damit.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
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    geschrieben 1693430134099 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Habe nur auf deine Antwort reagiert, dass dies so gängige Praxis wäre. Eine Änderung der Flugnr die damit einhergeht ist mir allerdings völlig neu und ist absolut ungewöhnlich! Kenne jedenfalls keine andere Beispiele.

    Was diese Änderung bedeutet zumindest beim Nurflug habe ich ja bereits geschrieben.

    Von daher verstehe ich die Aufregung nicht so ganz. Ja viele Airlines setzen auf andere Airlines - aber das Produkt bleibt dann quasi identisch - was da auch in so einem Fall absolut üblich ist, da unter gleicher Flugnummer laufend.

    So jetzt flieg ich aber erstmal in den Urlaub - mit Condor original: -)

  • HABERLING
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    geschrieben 1693441198617

    Amtsgericht Frankfurt am Main

    Aktenzeichen 47 C 121/17

    2. Ohne entsprechende reisevertragliche Vereinbarung stellt die Änderung der ausführenden Fluggesellschaft in einem An- und Abreisepaket keinen Reisemangel dar. klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1693464044857

    @rapidocraysie sagte:

    Sitzplätze, Business, Essen - weg. Lapidar, man könnte sich bei Marabu melden.

    Ich denke es bezog sich eher auf dieses. Hier wurden Leistungen eingekauft und vermutlich auch irgendwie an irgendwen bezahlt, die letztendlich nicht erbracht wurden. Und da besteht sehr wohl ein Erstattungsanspruch.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1693468328595 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ja, natürlich besteht ein solcher, bzw. sogar ein Rücktrittsanspruch.

    Habe ich haarklein so erklärt ... :smirk:

    Allein die Änderung des Leistungsträgers Flug hingegen löst noch keine Ansprüche aus, sofern hier keine vertraglich bindende Vereinbarung getroffen wurde.

    Das dürfte in 99% der Fälle bei Pauschalreisen so sein.

    Ich bezog mich auf die "Warnung" vor Condor, deren Gebaren (Wechsel der Fluggesellschaft) keineswegs einzigartig ist.

    Es ist unnütz, bei so einem Sachverhalt bis Methusalem auszuholen und die äußerst seltenen Konstellationen hervor zu kramen, bei denen der reine Wechsel des LFU schon einen Minderungsanspruch auslöst.

    Hiermit beende ich den Diskurs, der im Übrigen nur ganz am Rande mit Marabu zu tun hat.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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