Ich bezweifle auch, dass der Sachstand vorliegend als "Vorverlegung" im Sinne des höchstrichterlichen Spruches und seiner Intension gewertet würde im Streitfall.
Allerdings bin ich ganz bei dir ... hüpft man direkt drauf, hat aber kurz zuvor noch Bammel um den kompletten Urlaub gehabt?
Eigenartige Attitüde ...