Hatte Anfang Januar 2020 für den 28.03.2020 einen Rückflug von Teneriffa Süd nach Stuttgart bei TUIfly gebucht und war hierfür auch schon seit dem 28.02.2020 eingecheckt und mit einem Boardingpass ausgestattet.
Nachdem sich die Corona-Entwicklung beschleunigte, habe ich per Email mehrmals, am 17.03., am 20.03. sowie am 21.03.2020, TUIfly um ihre Einschätzung gebeten, ob dieser Flug auch wie geplant stattfinden wird. Auf diese Emails erhielt ich keinerlei Reaktion. Die Hotline blieb ebenso unerreichbar. Also verließ ich mich auf die Angaben auf der Homepage, auf der bis zum 25. März 2020 zu lesen war, dass alle gebuchten Rückflüge mit TUIfly bis Ende März wie geplant stattfinden werden.
Umso überraschter war ich, als TUIfly in der Nacht vom 25. auf den 26. März 2020 - also weniger als 70 Stunden vor dem geplanten Abflug - den Beförderungsvertrag mit mir plötzlich kündigte. Meine sofortige Nachfrage per Email nach Alternativen wurde ignoriert. Auf die in dieser Kündigungsmail für die „nächsten Tage“ avisierte separate „Information über die weitere Vorgehensweise“ wartete ich bis gestern, 21.04.2020.
Damit lies mich TUIfly ohne auch nur den leisesten Hinweis auf Alternativen einfach so auf Teneriffa stranden. Da die Hotels auf Teneriffa ab dem 28.03.2020 zur Schließung aufgefordert waren, hätte ich die nächste Zeit wohl auf der Straße verbringen müssen.
Mit viel Glück habe ich kurzfristig für den 28.03.2020 dann bei Eurowings doch noch einen Rückflug nach Stuttgart ergattert, wobei das Wörtchen „ergattert“ angesichts des aufgerufenen Preises sicherlich das falsche ist. Trotzdem bin ich Eurowings dankbar. Sie flogen während die Gesellschaft, der ich bislang mein Vertrauen geschenkt hatte es vorzog, ihre Kunden im Stich zu lassen.
Das Unternehmen TUIfly hat mit dieser Vorgehensweise gezeigt, dass es jederzeit bereit ist, rücksichtlos wirtschaftliche Eigeninteressen über die Interessen seiner Kunden zu stellen. Es hat damit gleichzeitig nicht nur gegen jeden Buchstaben der Artikel 5 und 9 der EU-Verordnung 261/2004 verstoßen, sondern auch die nach Artikel 14 genannter Richtlinie notwendige Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre Rechte vollkommen ignoriert.
Gestern nun hat sich TUIfly - endlich - per Email bei mir gemeldet, um Solidarität in der Krise geworben und darum gebeten, statt Rückerstattung des Flugpreises einen Gutschein zu akzeptieren. Das habe ich abgelehnt und angekündigt, meine Forderungen gemäss EU-Verordnung 261/2004 ggfs. auf gerichtlichem Wege durchzusetzen. Und wenn es bis zum BGH geht.
Solidarität ist nun eben einmal keine Einbahnstrasse. Und ob ein Unternehmen den Sprüchen seiner Marketinglanzbroschüren gerecht wird, lernt man eben erst dann, wenn man dessen Verhalten in einer Krise erleben musste. Eine Fluggesellschaft jedenfalls, die ihre Kunden in der Krise so ignoriert und buchstäblich am langen Arm verhungern lässt, wie es TUIfly in meinem Falle getan hat, muss sich letzten Endes nicht wundern, wenn das Fazit des im Stich gelassenen Kunden lautet:
Nie mehr TUIfly. Nie mehr TUI!