• wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1626118604650

    @ Haberling

    Es würde mich interesieren ob ein solches Vorgehen nach österreichischem Arbeitsrecht überhaupt zulässig ist.

    Gruß

    Karl

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1626118998080 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Inwiefern sollte das österreichische Arbeitsrecht einen irischen Unternehmer anfechten?

    Ferner gibt es stringente Vorgaben für den Bordverkauf (die Unternehmer nennen es Anreize) auch bei allen anderen Airlines im direkten Produktumfeld.

    Wir hatten schon wiederholt darauf hingewiesen:

    Die Tickets erbringen im stahlharten Wettbewerb nicht mehr den betriebswirtschaftlich erforderlichen Ertrag, es müssen anderweitig Umstätze generiert werden.

    Ryanair bildet dabei keine Ausnahme ab, nur weil Mitbewerber nicht geleakt wurden sind sie noch längst nicht besser!

    Dazu passt z.B. ganz gut dieser Artikel zu Maßnahmen der Lufthanse - natürlich abgestellt auf das Renomme.

    Tatsächlich sind ancilleries branchenweit die letzte Bastion für Margen, face the reality!

    Ich meide persönlich ebenfalls Ryanair wie der Deibl das Weihwasser - einem Abwatschen wegen der allfälligen Maßgaben nur weil eben grad mal hier geleakt möchte ich dennoch entschieden entegentreten!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1626149683940 , zuletzt editiert von HABERLING

    vs. es geht ja nicht um das „ob“ sondern um das „wie“:flushed:

    "Arbeitsbedingungen bei Ryanair erinnern an moderne Sklaverei", klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1626158042652

    @vonschmeling

    Nach meinem Wissenstand müssen die gesetzlichen Vorschriften des Landes eingehalten werden in welchem die Arbeitnehmer beschäftigt sind. Wenn ich mich jedoch richtig erinnere gibt es in Österreich für Arbeitnehmer welche nur kurz in Österreich arbeiten das sogenante Entsendegesetz. Ich glaube jedoch nicht das man dieses Gesetz für in Österreich stationierte Mitarbeiter nutzen kann.

    Gruß

    Karl

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1626162996809

    @wukovits

    Das ist natürlich richtig, ich glaube aber nicht, dass es in Österreich die Handhabe des Bordverkaufs gesetzlich reglementiert ist.

    Wie gesagt, auch andere Airlines versuchen die darüber generierten zusätzlichen Umsätze zu steigern, teils auch mit Druck auf die Mitarbeiter. Das die Iren hier nicht plötzlich mit Samthandschuhen agieren wundert ja nicht.

    Versteht mich nicht falsch - ich befürworte keineswegs die Attitüde des Unternehmens gegenüber ihren Mitarbeitern.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1626167914372 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Thema Ancillaries wäre der Ansatz--- ist aber bei Ryanair überhaupt nichts Neues..

    Der Artikel ist zwar von 2019- geht aber auf die die Notwendig von solchen Zusatzeinnahmen für die Ertragslage einer Airline ein.

    Ryanair war immer schon Vorne mit dabei, wenn es um diese Zusätzerträge geht. klick

    Macht solch extremen Druck nicht besser-- keine Frage-

  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1626255847860

    @ vonschmeling

    Und kaum jemand wehrt sich gegen eine solche Behandlung da die Einforderung der dem Arbeitnehmer zustehenden gesetzlichen Rechte vor dem Arbeitsgericht praktisch automatisch zur Beendigung des Dienstverhältnises führt.

    Und geht dann einmal doch jemand vor Gericht endet das Verfahren für gewöhnlich in einem Vergleich da Ryan Air ein Urteil auf das sich dann andere Richter berufen können fürchtet wie der ****** das Weihwasser.

    Gruß

    Karl

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1626257373124

    Ok das ist aber ja nur ein Aspekt beim Thema Ryanair.... Weitere Beiträge zu diesem Themenkreis sollten wir jetzt bitte beenden, lieber Karl.

    Danke.

  • MatzeHed
    Dabei seit: 1627830664581
    Beiträge: 3
    geschrieben 1627831151009

    Hallo zusammen,

    Wir haben uns dazu entschlossen gehabt am 27.07 unsere Reise ins Ferienhaus nach Mallorca mit 2 Kindern anzutreten.

    Ursprünglich wollten wir erstmal abwarten, wie die Lage sich entwickelt.

    Das Mallorca wieder runtergestuft wird glauben wir nicht mehr.

    Daher jetzt zur Frage:

    Wir haben für 4 Personen den Rückflug gebucht. Kein Familientarif, 2x 20 Kg Gepäck und 4 x Handgepäck...

    Nun möchten wir umbuchen, aber:

    Nur meine Frau möchte mit den beiden Kindern, 13 u. 8, wegen der Quarantänepflicht zwecks Schulbeginn NRW vorzeitig abreisen.

    Über die App kann man nur komplett umbuchen.

    Hat wer ne Idee, ob das über den Chat anders aussieht?

    Hat den Hintergrund, daß ich 6/7 Tage länger bleibe, da nen Kollege vorbei kommen wird.

    Grüße aus Cala Ratjafa

  • Tk76
    Dabei seit: 1283990400000
    Beiträge: 77
    geschrieben 1627879988397

    Das musst du telefonisch mit der Airline machen.

    Steht auch bei denen in Umbuchungsbedingungen!

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