@sakrco sagte:
Wie kommst du auf AUA
Swiss war die Airline
Hallo, das war auf meinen Beitrag bezogen und Privacy hat recht. Dachte eigentlich die LH hält eine Minderheitsbeteiligung. Dem ist aber anscheinend nicht so!
Gruß
Berthold
@sakrco sagte:
Wie kommst du auf AUA
Swiss war die Airline
Hallo, das war auf meinen Beitrag bezogen und Privacy hat recht. Dachte eigentlich die LH hält eine Minderheitsbeteiligung. Dem ist aber anscheinend nicht so!
Gruß
Berthold
Ich hab das auch nur über eine Nachrichtenquelle gelesen!
Aber sollte es wirklich Technisch (Medezinisch) nicht möglich sein den Jungen zu fliegen, dan kann man das doch auch Erlich sagen!
Solche Aussagen, es könnte andere Passagiere Ekeln, finde ich gelinde gesagt Schei....!
Ich denke doch auch das man den Jungen sowieso eine eigene Ecke einrichtet, wo er betreut wird.
Was bitte sollte dan andere Gäste stören?
wenn da ein vorhang vor ist und ich mir meinen Kopfhörer aufsetze, dan stört mich das herzlich wenig was hinter dem Vorhang ist!
Natürlich kann ich Leute verstehn die sich vor sowas Ekeln, mich ekeln auch manche sachen!
Aber das ist doch noch lange kein Grund, einen Todkranken Jungen den Flug zu verweigern!
Und ich glaube auch nicht das man dafür Gäste umbuchen muss oder sonst was!
Einen Termin zur überführung kann man ja wohl mit der Airline ausmachen!
Und die Airline weis ja wohl wan was frei ist!
Einen Termin zur überführung
Erst wenn jemand verstorben ist spricht man von Überführung.
Die werden schon wissen was sie machen....
@ juanito
Woher willst du das wissen?
Steht das etwa bei Wikipedia?
Ein begleiteter Transport von Dingen oder Personen ist auch eine Überführung.
Bei Gefangenen z.b!
Aber ich will mich ja hier nicht streiten, hier geht es und was anderes!
@ Bandit01
möchte dich hiermit bitten - die Quelle des Berichts anzugeben. WICHTIG!!!!!
@Bandit01 sagte:
gerne!
Langsam wird es langweilig und wir können das Thema hier schließen!
wie schon mehrfach weiter vorne im Forum geschrieben, handelt es sich um eine Meldung des Schweizer "BLICK's"; seriöse Zeitungen schreiben etwas völlig anderes- bitte mach dir die mühe und lese dir den beitrag von Chris737 durch!
Ausserdem weist SWISS (wie andere Airlines) ausdrücklich in den AGB's darauf hin:
7.1.2 Wir können uns auch weigern, Sie... wenn eine ...folgenden Voraussetzungen erfüllt sind oder nach unserem vernünftigen Ermessen erfüllt sein könnten:
-Ihr ... körperlicher Zustand, ... stellt eine Gefahr oder ein Risiko für Sie selbst, für Fluggäste, für die Besatzung ...
Wenn Swiss der Meinung ist, dass eine Lebensgefahr und damit eine Gafährdung (Tod) für den passagier besteht, darf und muss sie den Transport ablehnen.
@Bandit01: damit dürfte sich das Thema andgültig erledigt haben und die Admins. können hier schließen!
...das machen die Admins an dieser Stelle auch.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!