Ja: Dort drüben ist die Tonne.
Da ist es dann von Vorteil, wenn du dein Gepäck holen und neu einchecken mußt, einfach in den Koffer.
Ja: Dort drüben ist die Tonne.
Da ist es dann von Vorteil, wenn du dein Gepäck holen und neu einchecken mußt, einfach in den Koffer.
@'jaykayham' sagte:
NEGATIV!!! Der Gesetzgeber verbietet dies ausdrücklich im Handegpäck! Auszug:
Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt und die Versiegelung der Artikel von der Verkaufsstelle vorgenommen wurde.
Cancun ist Mexiko und somit nicht EU! Fazit: der mexikanische Tequila ist eine Bedrohung für die innere Sicherheit der EU (auch wenn versiegelt!) und wird aus dem Verkehr gezogen...
ok, danke..so genau hatte ich mich damit nicht befasst.
lg addi, der sich heute mit eu-regelungkonformen wiederverschließbaren 1 liter plastikbeuteln versorgt hat
@'arminia' sagte:
nicht wenn duty free artikel im flugzeug oder einem duty free shop der eu gekaufen wurden
Einkäufe aus Duty-free-Shops können beim Umsteigen Probleme bereiten
BERLIN / FRANKFURT/M. (dpa/gms) - Flugreisende dürfen nach der Sicherheitskontrolle im Duty-free-Shop gekaufte Flüssigkeiten beim Umsteigen in Europa unter Umständen nicht mitnehmen. Das ist nach Angaben des Bundesinnenministeriums in Berlin dann der Fall, wenn sie die Waren in einem Nicht-EU-Land gekauft haben, an einem Flughafen der EU umsteigen und von dort aus weiterfliegen wollen.
(...)
Quelle: aero.de
@'arminia' sagte:
artikel gekauft und wohin damit?
Austrinken!!!
...na denn, Prost!
...dann sind wir besoffen und dürfen nicht an Bord.
Was für ein Teufelskreis!
EU-Richtlinien geschädigte aller länder.
trefft euch beim umsteigen und wer noch durchblickt nimmt einen schluck von den anderen.
arminia
das sagt das
" Bundesministerium des Innern " dazu.
...Wenn jedoch der erste Flug in einem Drittland abging, das sich nicht an die EU-Sicherheitsbestimmungen hält, so gibt es keine Garantie, dass die Flüssigkeiten überprüft wurden und somit sicher sind. Demzufolge dürften die Passagiere, die von einem derartigen Flug an einem EU-Flughafen umsteigen, die besagten Flüssigkeiten nicht auf ihren zweiten Flug mitnehmen.
Wie sieht es mit Käufen an Bord von Flugzeugen aus?
Wird der erste Flug von einer Gemeinschaftsfluggesellschaft betrieben, so dürfen die Passagiere die besagten Flüssigkeiten auf ihren zweiten Flug mitnehmen, solange diese in manipulationssicheren Taschen verpackt sind. Dies ist so geregelt, weil die Luftverkehrsgesellschaft den EU-Sicherheitsbestimmungen unterliegt und von den Behörden eines Mitgliedstaates kontrolliert wird.
Wird jedoch der erste Flug von einer Fluggesellschaft eines Drittlandes betrieben, so ist es den Passagieren nicht erlaubt, Flüssigkeiten, die sie während dieses Fluges erworben haben, auf ihren zweiten Flug mitzunehmen.
arminia
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!