Du kannst es einfach nicht lassen, stimmts?
Deine Beiträge im Forum sind alles andere als gehaltvoll.
Die Airlines dürfen diese Regelung nicht anwenden. Die meisten wissen dies aber natürlich nicht und akzeptieren dies. Und auuserdem lohnt es sich ja auch nicht, wegen 30 EURO zu klagen. Tja, und so kommen die Airlines dann meistens mit durch.
Tja, und da Thorben-Hendrik mal wieder so gut informiert ist, hier ein paar Angaben verschiedenster Quellen, auch wenn Thorben-Hendrik dies sicherlich wieder anders sehen wird.
Ich werde danach nicht weiterdiskutieren, denn dies ist mir echt zu blöd. Ich verlasse mich auf Gerichtsurteile, und die stimmen. Weiterhin kann ich diese Dinge aus eigener Erfahrung berichten.
Bei Stornierung eines Fluges müssen die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren erstattet werden
Wird ein Flug storniert muss eine Stornogebühr bezahlt werden, die je nach Fluggesellschaft und Zeitpunkt der Stornierung zwischen 20 bis 100 Prozent vom Ticketpreis beträgt, einige Fluggesellschaften erheben auch eine pauschale Stornogebühr. Leider gibt es allerdings Fluggesellschaften, die vom Kunde bezahlten Kosten für Steuern und Gebühren, im Falle einer Stornierung, mit der Stornogebühr verrechnen. Weil für die Fluggesellschaft im Stornierugnsfall für die betreffende Person keine Kosten für Steuern und Gebühren entstehen, müssen diese im vollem Umfang zurück erstattet werden ( QUelle ZDF )
Austrian Airlines:
Andererseits können Sie im Falle, dass Steuern, Gebühren und Zuschläge, welche Sie bei Ausstellung des Tickets bezahlt haben, verringert werden oder nicht mehr anwendbar sind, eine Rückerstattung des Differenzbetrages verlangen.
Abatic.de
Oft ist es so, das es bei vielen Tarifen keine Erstattung des Flugpreises bei einer Stornierung gibt. Dann fallen also 100% Stornokosten an. Es gibt dann nur eine anteilige Erstattung der Steuern wieder, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr für die Einreichung bei der Fluggesellschaft.
Ryanair:
Staatlich erhobene Steuern können erstattet werden. Ryanair erhebt bei Anträgen auf Erstattung von Steuern eine Verwaltungsgebühr pro Person. Anträge auf Erstattung von Steuern müssen innerhalb eines Monats nach dem gebuchten Reisedatum erfolgen.
Dann noch ein Gerichtsurteil:
Wie die Wettbewerbszentrale am Montag, den 8. März 2004, in Frankfurt mitteilte, hat sich der Billigflieger Ryanair im Rahmen eines beim Kölner Landgericht geführten Rechtsstreits dazu verpflichtet, bei Flug-Stornierung auf die Rückerstattung von Steuern und Gebühren zu verzichten. Im Klartext bedeutet das: Tretet Ihr Eure Flugreise nicht an, so seid Ihr nicht verpflichtet, Steuern und Gebühren an den Billig-Flieger zu entrichten.
flyertalk:
hi,
we tried to get back the taxes/fuel ch. of the 2 last segments of a 4 segm. ticket too.
at the lh-ftl-hotline she told us we would have to pay more if we want to get back the taxes of a "no show"- (or cancelled) flight because lh see this as a very expensive one way ticket.
don't know it's true.
----- edit -----
just found this in the "w class"-thread:
NOTE - CHANGE TO OW TRAVEL- IF A TOTALLY UNUSED RETURN TICKET SHALL BE USED FOR ONE WAY TRAVEL -EITHER INBOUND OR OUTBOUND- THE DIFFERENCE BETWEEN THE RETURN FARE AND THE APPLICABLE HIGHER ONE WAY FARE HAS TO BE COLLECTED. --- IF THE RETURN FARE IS HIGHER THAN THE ONE WAY FARE THE RETURN TICKET MAY BE USED FOR ONE WAY TRAVEL WITHOUT REFUND IN CASE OF NON REFUNDABLE FARES.
This clause is against German law and therefore not applicable. The Local Court (Amtsgericht) of Cologne decided this last year (Az./Ref. 117 C 269/04) against Lufthansa,
Therefore there is no legal ground to refuse the tax refund with the argument that a oneway fare would have been higher.
For sure LH will not refund tax that easy. Some people don't even know that this is possible, so it's LHs earning.
I tried once and they refunded tax but I had to tough it out and call LH for three times.