• sol_79
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    geschrieben 1167940498000

    Hallo Ihr,

    ich will eventuell einen Flug stornieren (Rueckflug).

    Leider ist der Flug non-refundable, aber die Taxes sind refundable.

    Die Frage ist nun, wie hoch sind die Taxes gewesen?

    Flug mit BA hat 399 Euro gekostet (hin-und zurueck), davon 224 an Steuern und Gebuehren.

    Hat jemand eine Idee, wie gross in etwa der Anteil ist?

    Und wie muss ich vorgehen, damit ich die Gebuehren wiederkriege? Einfach nur no-show sicherlich nicht.

    Wuerde mich freuen, wenn mir jemand helfen koennte.

    LG,

    Sol

  • JulieL.
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    geschrieben 1167942173000

    Hallo,

    auf dem Passenger Receipt steht einzeln aufgelistet, wie hoch Steuern und Gebühren sind.

    Um die Gebühren zurückzukriegen, mußt Du an die AIrline schreiben, denn wie Du schon sagst, von allein passiert da leider nichts.

    Was für ein Flug war das denn, wohin? Dann kann ich mal schauen, wie hoch die Steuern sind.

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1167946176000

    Wenn Du den Rückflug stornierst wird Dir ein one-way Tarif berechnet werden, der deutlich teurer ist als der von Dir gebuchte.....Du bekommst also so oder so nix zurück......

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • hschmid
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    geschrieben 1167986482000

    @'Thorben-Hendrik' sagte:

    Wenn Du den Rückflug stornierst wird Dir ein one-way Tarif berechnet werden, der deutlich teurer ist als der von Dir gebuchte.....Du bekommst also so oder so nix zurück......

    hier gehts doch rein um die Gebühren, die sollte man doch rückerstattet bekommen, da diese unabhängig von der Ticketklasse immer gleich sind. Kann man da einfach so an die Fluggesellschaft schreiben ? Kann bei Umsteigeflügen doch 100 Euro ausmachen.

  • Thorben-Hendrik
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    geschrieben 1167987577000

    Du bekommst die gebühren aber NUR wenn Du auch den korrekten Flugpreis bezahlt hast in den bedingungen sthet, dass Du einen HIN UND RÜCKFLUG gebucht hast, wenn Du diesen NICHT antrittst, dann wird das ganze als one-way gepreist und wenn du den Aufpreis für den Flugpreis beglichen hast, DANN kannst Du Deine gebühren wiederbekommen.....wird wohl ein Minusgeschäft für Dich werden, deshalb sind one-ways auch wesentlich teurer als Return-Flüge :bulb:

    Hier mal ein Beispiel:

    Änderungen : Jederzeit vor Abflug gegen eine Umbuchungsgebühr von €50 oder eine Upgrade-Gebühr von €50 zuzüglich der Flugpreisdifferenz

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  • JulieL.
    Dabei seit: 1117152000000
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    geschrieben 1168002709000

    Das wurde so immer gerne gemacht, aber es gibt Urteile nach denen das verboten ist.

    Und wenn man sich dann die FLuggesellschaft wendet, so erhält man auch die Erstattung. Meldet man sich nicht, so passiert tnatürlich auch nichts.

  • Thorben-Hendrik
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    geschrieben 1168031677000

    Diese Information ist FALSCH in dem Urteil ging es um eine Kreuzbuchung nicht um einen Storno

    Wenn man umbucht order storniert, gelten die Regeln des Tarifes, der Storno eine Rückfluges wird also nach diesen Regeln abgewickelt, bei einem No.Show verfällt das Ticket ersatzlos.

    PS: Bin gerne Bereit dazu zu lernen, aber die unfundierten Angaben von Julia L, ohne Quellenangabe kann man nichts geben.

    Sie behauptet gerne mal etwas, was nicht stimmt wie hier: JulieL. 's unbewiesene Behauptungen zum Fliegen

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  • JulieL.
    Dabei seit: 1117152000000
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    geschrieben 1168035542000

    Du kannst es einfach nicht lassen, stimmts?

    Deine Beiträge im Forum sind alles andere als gehaltvoll.

    Die Airlines dürfen diese Regelung nicht anwenden. Die meisten wissen dies aber natürlich nicht und akzeptieren dies. Und auuserdem lohnt es sich ja auch nicht, wegen 30 EURO zu klagen. Tja, und so kommen die Airlines dann meistens mit durch.

    Tja, und da Thorben-Hendrik mal wieder so gut informiert ist, hier ein paar Angaben verschiedenster Quellen, auch wenn Thorben-Hendrik dies sicherlich wieder anders sehen wird.

    Ich werde danach nicht weiterdiskutieren, denn dies ist mir echt zu blöd. Ich verlasse mich auf Gerichtsurteile, und die stimmen. Weiterhin kann ich diese Dinge aus eigener Erfahrung berichten.

    Bei Stornierung eines Fluges müssen die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren erstattet werden

    Wird ein Flug storniert muss eine Stornogebühr bezahlt werden, die je nach Fluggesellschaft und Zeitpunkt der Stornierung zwischen 20 bis 100 Prozent vom Ticketpreis beträgt, einige Fluggesellschaften erheben auch eine pauschale Stornogebühr. Leider gibt es allerdings Fluggesellschaften, die vom Kunde bezahlten Kosten für Steuern und Gebühren, im Falle einer Stornierung, mit der Stornogebühr verrechnen. Weil für die Fluggesellschaft im Stornierugnsfall für die betreffende Person keine Kosten für Steuern und Gebühren entstehen, müssen diese im vollem Umfang zurück erstattet werden ( QUelle ZDF )

    Austrian Airlines:

    Andererseits können Sie im Falle, dass Steuern, Gebühren und Zuschläge, welche Sie bei Ausstellung des Tickets bezahlt haben, verringert werden oder nicht mehr anwendbar sind, eine Rückerstattung des Differenzbetrages verlangen.

    Abatic.de

    Oft ist es so, das es bei vielen Tarifen keine Erstattung des Flugpreises bei einer Stornierung gibt. Dann fallen also 100% Stornokosten an. Es gibt dann nur eine anteilige Erstattung der Steuern wieder, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr für die Einreichung bei der Fluggesellschaft.

    Ryanair:

    Staatlich erhobene Steuern können erstattet werden. Ryanair erhebt bei Anträgen auf Erstattung von Steuern eine Verwaltungsgebühr pro Person. Anträge auf Erstattung von Steuern müssen innerhalb eines Monats nach dem gebuchten Reisedatum erfolgen.

    Dann noch ein Gerichtsurteil:

    Wie die Wettbewerbszentrale am Montag, den 8. März 2004, in Frankfurt mitteilte, hat sich der Billigflieger Ryanair im Rahmen eines beim Kölner Landgericht geführten Rechtsstreits dazu verpflichtet, bei Flug-Stornierung auf die Rückerstattung von Steuern und Gebühren zu verzichten. Im Klartext bedeutet das: Tretet Ihr Eure Flugreise nicht an, so seid Ihr nicht verpflichtet, Steuern und Gebühren an den Billig-Flieger zu entrichten.

    flyertalk:

    hi,

    we tried to get back the taxes/fuel ch. of the 2 last segments of a 4 segm. ticket too.

    at the lh-ftl-hotline she told us we would have to pay more if we want to get back the taxes of a "no show"- (or cancelled) flight because lh see this as a very expensive one way ticket.

    don't know it's true.

    ----- edit -----

    just found this in the "w class"-thread:

    NOTE - CHANGE TO OW TRAVEL- IF A TOTALLY UNUSED RETURN TICKET SHALL BE USED FOR ONE WAY TRAVEL -EITHER INBOUND OR OUTBOUND- THE DIFFERENCE BETWEEN THE RETURN FARE AND THE APPLICABLE HIGHER ONE WAY FARE HAS TO BE COLLECTED. --- IF THE RETURN FARE IS HIGHER THAN THE ONE WAY FARE THE RETURN TICKET MAY BE USED FOR ONE WAY TRAVEL WITHOUT REFUND IN CASE OF NON REFUNDABLE FARES.

    This clause is against German law and therefore not applicable. The Local Court (Amtsgericht) of Cologne decided this last year (Az./Ref. 117 C 269/04) against Lufthansa,

    Therefore there is no legal ground to refuse the tax refund with the argument that a oneway fare would have been higher.

    For sure LH will not refund tax that easy. Some people don't even know that this is possible, so it's LHs earning.

    I tried once and they refunded tax but I had to tough it out and call LH for three times.

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1168040039000

    @'JulieL.' sagte:

    Bei Stornierung eines Fluges müssen die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren erstattet werden

    Wird ein Flug storniert muss eine Stornogebühr bezahlt werden, die je nach Fluggesellschaft und Zeitpunkt der Stornierung zwischen 20 bis 100 Prozent vom Ticketpreis beträgt, einige Fluggesellschaften erheben auch eine pauschale Stornogebühr. Leider gibt es allerdings Fluggesellschaften, die vom Kunde bezahlten Kosten für Steuern und Gebühren, im Falle einer Stornierung, mit der Stornogebühr verrechnen. Weil für die Fluggesellschaft im Stornierugnsfall für die betreffende Person keine Kosten für Steuern und Gebühren entstehen, müssen diese im vollem Umfang zurück erstattet werden ( QUelle ZDF )

    Austrian Airlines:

    Andererseits können Sie im Falle, dass Steuern, Gebühren und Zuschläge, welche Sie bei Ausstellung des Tickets bezahlt haben, verringert werden oder nicht mehr anwendbar sind, eine Rückerstattung des Differenzbetrages verlangen.

    Abatic.de

    Oft ist es so, das es bei vielen Tarifen keine Erstattung des Flugpreises bei einer Stornierung gibt. Dann fallen also 100% Stornokosten an. Es gibt dann nur eine anteilige Erstattung der Steuern wieder, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr für die Einreichung bei der Fluggesellschaft.

    Ryanair:

    Staatlich erhobene Steuern können erstattet werden. Ryanair erhebt bei Anträgen auf Erstattung von Steuern eine Verwaltungsgebühr pro Person. Anträge auf Erstattung von Steuern müssen innerhalb eines Monats nach dem gebuchten Reisedatum erfolgen.

    Ich habe nichts anderes gesagt, die Steuern gibt es zurück, aber die Stornogebühren oder sonstwas Gebühren oder Preisänderung ist doch wurscht wie Du es nennst sind meist teurer......unter dem Strich kommt nichts dabei rum.....

    PS: Deine persönlich Anmache kannst Du Dir sparen!

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  • JulieL.
    Dabei seit: 1117152000000
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    geschrieben 1168092340000

    Die Steuern und Gebühren werden grundsätzlich rückerstattet, man muß sich dafür an die AIrline wenden. Es ist auch egal, ob nur eine Strecke nicht angetreten wird oder der ganze Flug.

    Manche AIrlines, vorwiegend Low Cost, nehmen dafür eine Bearbeitungsgebühr. Diese darf grundsätzlich nicht teurer sein, als die Steuern und Gebühren. Man erhält also immer etwas zurück.

    Namhafte Airlines, wie LH oder DBA, nehmen z.B. gar keine Gebühren.

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