@'Chiara Saluta' sagte:
2.kostenlos auf einen anderen Flughafen umbuchen, wenn Ihr mehrere zur Auswahl hättet.... etwaige Mehrkosten durch eure u.U. weitere Anreise dem Reiseveranstalter in Rechnung stellen, was durchaus zulässig, rechtens
... damit wäre ich vorsichtig: ändert ein Reiseveranstalter das Datum der Reise, wird er vertragsbrüchig und damit u. U. schadenersatzpflichtig. Kostenloser Rücktritt auf jeden Fall ist richtig.
Aber: Der Kunde hat schon die Pflicht, bei seiner Ersatzbuchung Schadensminderung im Auge zu behalten: kann er vom gleichen Abflughafen ein gleichwertiges Angebot buchen, darf er nicht so ohne Weiters von wo anders wegfliegen. Er muss nachweisen können, dass er vom ursprünglichen Abflughafen nichts mehr bekommen konnte!
Weiters hat der Veranstalter keine Pflicht, Mehrkosten für Abflug von einem anderen Flughafen zu ersetzen: Trennen wir: nicht erfüllter Vertrag --> Schadenersatzpflichtig
neuer Vertrag von einem anderen Abflugshafen --> NEUER Vertrag
Man kann sich so etwas aushandeln, aber nicht rechtlich verlangen! Natürlich denkbar wäre auch, dass man Mehrkosten auf dem Wege der Schadenersatzpflicht einklagen könnte.
Wichtig erscheint mir, dass man nicht sagt: ... dann kannst du einfach... Man kann schon, aber aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen oder Anspruchsgrundlagen, die u. U. aber nur gerichtlich durchgesetzt bzw. geklärt werden können.
Gruß
Peter