• annette1967
    Dabei seit: 1148515200000
    Beiträge: 153
    geschrieben 1200335243000

    Hallo,

    habe bei TUI fly Tickets nach Mallorca gekauft. Nun haben sich allerdings unser Urlaubspläne geändert.

    Wo kann ich, außer bei Ebay, die Tickets zum Verkauf anbieten?

    Mit freundlichen Grüßen

    Annette

    PS Hoffe ich verstosse mit dieser Frage nicht gegen die Forumsregeln???!!!

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
    Beiträge: 5229
    gesperrt
    geschrieben 1200336175000

    Hier jedenfalls nicht - siehe Verhaltensregeln.

    P.S.: In den >>> ABBs <<< von TUIfly findest Du etliche Infos zur Abgabe von Tickets an andere Personen...

    Auszug:

    6. ABB - Umbuchung/Nichterscheinen zum Abflug

    Alle Flüge sind, gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr von EUR 25,00 auf internationalen Flügen (GBP 15,00; SEK 230,00) pro Flugstrecke/Fluggast und EUR 29,75 auf nationalen Strecken pro Flugstrecke/Fluggast, bis spätestens 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit telefonisch im TUIfly-Servicecenter zu den Öffnungszeiten umbuchbar für den gebuchten Fluggast oder auch auf einen anderen Fluggast in der gültigen Flugplanperiode. Sowohl bei der Umbuchung desselben Fluggastes auf einen anderen Flug als auch bei der Umbuchung desselben Fluges auf einen anderen Fluggast ist die Preisdifferenz zu einem höheren Flugpreis zum Umbuchungszeitpunkt (tagesaktueller Flugpreis) nachzuzahlen, eine Rückerstattung bei Umbuchung auf einen billigeren Tarif kann nicht vorgenommen werden. Umbuchungen von inländischen auf ausländische Flugstrecken und umgekehrt sind nicht möglich. Dies gilt nicht bei Buchung von Flex-Tarif Flügen.

    Die im Internet-Buchungsverfahren angegebenen Tarife verstehen sich jeweils zuzüglich Steuern und Gebühren. Der Gesamtpreis ist in Schritt 3 des Buchungsvorgangs ausgewiesen. Der Fluggast verliert den Beförderungsanspruch und bleibt zur Begleichung des Flugpreises verpflichtet, wenn er nicht so rechtzeitig unter Vorlage aller erforderlicher Reiseunterlagen am Check-in erscheint, dass er spätestens 30 Minuten vor gebuchter Abflugzeit abgefertigt und im Besitz einer Bordkarte ist. Dies gilt auch, wenn der Fluggast vorher mitgeteilt hat, dass er den Flug nicht in Anspruch nehmen wird. Unbeschadet bleibt das Recht des Fluggastes nachzuweisen, dass TUIfly durch den Nichtantritt des Fluges ein geringerer Schaden entstanden ist.

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