Wen meinst du mit "Du" ? Mich nicht, hoffe ich...
2 Vornamen am Ticket, 1 Vorname im Pass
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geschrieben 1297873056000Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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geschrieben 1297873303000
War ja nur ne Frage, weil Du geschrieben hast : "Der Antragsteller muss nur unterschreiben".
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geschrieben 1297879060000
Und was macht Ihr mit der Geburtsurkunde? Auch entsorgen? Oder zum "Nacharbeiten" in die Türkei schicken ?
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geschrieben 1297885572000
Wilde Behaupten werden hier ja aufgestellt. Eine (Pass)behörde hat die richtige Namensschreibweise nur wenn eine Geburts-, Heiratsurkunde o. dergleichen (nein, nicht der Führerschein )vorgelegen hat und diese mit der Schreibweise im Melderegister der Stadt verglichen und wenn nötig korrigiert wurde.
Von daher müsste die Stadt bei einer Erstbeantragung (Bspl: ich bin gestern von A nach B gezogen und heute beantrage ich einen Ausweis bei der Stadt sich immer eine Urkunde zeigen lassen. Viele Behörden machen dies nicht und vergleichen nur mit dem alten, u.U. falsch ausgestellten, Ausweis/Pass.
Das in einem neuen Paß nur noch der erste Vornamen eingetragen wird stimmt auch nicht. Es war schon immer so das im Ausweis/Paß die Vornamen in der Reihenfolge wie in der Geburtsurkunde eingetragen wurden. Nur unten in der Lesezone wurde der Rufname eingetragen. Seit dem 01.11.2010 ist dies (unverständlicherweise) beim Personalausweis nicht mehr der Fall.
Soll heißen du heißt mit Vornamen Erich Maria und Maria ist dein Rufname, stand früher Maria in der Lesezone. Nun steht seit 01.11.10 in der Lesezone Erich.
Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!