@Kathy68, wie meinst du denn das "Rückerstattung mit Verrechnung ist sicher"? Zum einen ist es ja so, dass, wie von Lexilexi schon erwähnt, dadurch der Preis für 2 im 3-er-Appartement oftmals steigt und zum anderen bleibt es ja bei der Konstellation und gerade dann trotzdem so, dass die Mutter den Vertrag für alle 3 abschließen müsste. Und welche Rückerstattung meinst du eigentlich? Meinst du etwa eine etwaige Stornierung einer Person für den Fall der Fälle? Dann kann es ja noch zu einigen anderen Komplikationen kommen, wie z.B. der Tatsache, dass manche Appartements nur mit Mindestbelegung von 3 Personen zu buchen sind, so dass beim Wegfall einer der Personen grundsätzlich das gebuchte Appartement unter Umständen gar nicht mehr zur Debatte steht. Auch wenn es in deinem Fall vielleicht ganz gut geklappt hat, was ich dir gar nicht absprechen will, halte ich es eher für zu einfach betrachtet, deinen Sachverhalt zu verallgemeinern und davon auszugehen, dass das der normale Weg sei, bei einem Vertrag, dem 3 gebuchte Personen zugrunde liegen auf einen Vertrag mit 2 Personen zu switschen.
3 Personen aber ein Doppelzimmer& 1 Einzelzimmer wie buche ich es?
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