• Helmuth2105
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    geschrieben 1578837177996

    Hallo,

    ich habe gelesen, das einige Reiseveranstalter bzw. Airlines, auf Grund der genannten Erhöhung der Luftverkehrssteuer, nachträglich für schon gebuchte Reisen zusätzliche Forderungen erheben.

    Ist da was dran? Wenn ja, weiß jemand welche Airlines das machen?

    Grüße Helmuth

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1578847258517 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Mir ist nur bekannt dass Ryanair dies machen will. Mit der Alternative, bei Ablehnung des Kunden, den Ticketpreis zurückzuzahlen.

    Die betrofffenen Kunden von Ryanair seine aber wohl schon informiert.

    Von anderen Airlines ist bislang nichts bekannt geworden.

    Mehrere Reiseveranstalter haben sich schon sehr stark darüber beklagt, dass sie die höhere Steuer rückwirkend zahlen müssen.

    Wie das in Zahlen aussehen kann- sagte z.B. der Leiter Touristik von Schauinsland:

    Alleine bei diesem Veranstalter soll sich der Betrag um rd eine Million Euro belaufen.Mal eben so...

    Branchenweit reden wir von 28 Mio Euro Zusatzsteuern, die nicht in der früheren Kalkulation berücksichtigt waren -und daher von den jetzt ein Problem der Veranstalter sind.

    (Aussagen von DRV-Präsident Norbert Fiebig)

    Man hört allerdings , dass fast alle Veranstalter die Nachforderung der höheren Steuer (Pauschalreisen )nicht durchführen , weil sie dies in den AGB auch nicht geregelt haben.

    Aber fast alle-- sind nun eben mal nicht alle. :smirk:

    Die grösseren RV darf man vermutlich ausschliessen, da wird wohl nichts an Nachforderung kommen.Vermute ich zumindest-- weil eben s.o. --- Thema AGB.

    Wenn ich erfahre wer evtl doch nachbelasten will- ich schreib es hier rein.OK?

  • Silvia L
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    geschrieben 1578849693503

    Hallo,

    ich habe gelesen, dass die Luftverkehrssteuer je nach Flugstrecke um 3-17€ erhöht wird. Das wird sich einerseits jeder Flugreisende leisten können, andererseits könnte ich mir vorstellen, dass der Aufwand für die Fluggesellschafften bzw. Reiseveranstaltern das Geld bei den Reisenden einzufordern viel zu hoch ist und in keiner Relation zu dem Betrag steht.

    Vg Silvia

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1578850510834 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Die AGBs sind das Thema, nicht der Aufwand-------

    Zudem dürfte die Rendite der Veranstalter hinlänglich bekannt sein...wenn nicht:

    Ein RV hat an einer Pauschalreise -Nah und Mittelstrecke 30 Euro pro Person, das ist schon viel -oder bei anderer System-Kalkulation zwischen 2 und 3 % Rendite pro Reise --- und es gibt Veranstalter die unter 2 %Ertrag liegen.

    Dann ist doch jeder Steuer- Euro zusätzlich eine echte Belastung.( 28 Mio branchenweit insgesamt.)

    Viele Airlines verdienen pro Ticket unter dem Strich nur 2 Euro, manche sogar weniger, wie Eurowings das vorgemacht hatte, jetzt aber einen mehr als heftigen Sparkurs fahren muss---....und nun?

    Natürlich "würde" man das machen, schau mal:

    Die Beträge

    Flüge im Inland und in EU-Staaten, Erhöhung um 5,65 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket

    Flüge bis 6000 Kilometer Erhöhung um 9,96 Euro auf 33,01 Euro

    Längere Flüge: 59,43 Euro - also fast 18 Euro mehr als bislang.

  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1578911045078 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe

    Eine sehr interessante Gemengelage.

    Ausgangslage sind rein rechtlich 2 Fakten:

    1. Es gibt keine nachträgliche Besteuerung
    2. Steuerschuldner ist die Airline

    Jetzt wurden aber - branchenüblich - bereits Flüge für Zeiträume ab denen die höhere Steuer gilt, sei es als Nur-Flug direkt oder über Veranstalter, sei es im Rahmen einer Pauschalreise verkauft. Eine Weitergabe der höheren Abgabe an den Nur-Flug-Kunden dürfte für die Airline grundsätzlich möglich sein. Bei den Veranstaltern kommt es dann auf die jew. Verträge zwischen Airline und Veranstalter an. Und erst wenn die höhere Steuer auf die Veranstalter erfolgreich abgewälzt wird kommt der Reisende als Endkunde überhaupt ins Spiel. Und ich kann mir rein ökonomisch nicht vorstellen, dass wegen dieser Kleckerlesbeträge (in Relation zum Gesamtproduktpreis gesehen) großflächige Nachforderungsbescheide erstellt werden.

    Schließen die AGB's tatsächlich aus, dass nachträgliche, nicht vom Veranstalter zu verantwortende, Änderungen bei Preisbestandteilen nicht an den Kunden weiterberechnet werden können? Auch Flughafengebühren ändern sich manchmal recht kurzfristig. Könnte ja theoretisch auch mal zu Gunsten sein.

  • Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
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    geschrieben 1578912323185

    @Günter/HolidayCheck

    Wenn Airline pro Ticket nur 2€ verdienen, dann frage ich mich wie es z.B. sein kann, dass ich heute für ein Ticket für eine bestimmte Strecke an einem bestimmten Tag z.B. 80€ bezahle und in 2 Monaten für genau das gleiche Ticket z.B. 200€ bezahle. Wer kassiert die 120€?

  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
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    geschrieben 1578912783483

    @silvia-l sagte:

    Wer kassiert die 120€?

    Niemand. Weil z.B. die kalkulierten Kosten nach Steuern und allen anderen Faktoren je Sitz für die Strecke von A nach B z.B. bei 138 liegen, für 2 Plätze also bei 276, - die beiden werden für insg. 280 verkauft - dann hast wieder die 2 Euro Gewinn pro Platz. Mischkalkulation nennt sich sowas. 

  • Cliffideo
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    geschrieben 1578913898224

    Ich erinner mich dunkel an die Flugsicherheitsabgaben an den Flughäfen(sagte man nicht Fummelsteuer?), die in den 1990er-Jahren eingeführt wurden und vor Ort bar vom Reisenden bezahlt werden mussten. Ich könnte mir vorstellen, dass dies für eine Übergangszeit auch hier so betrieben werden könnte, bis die Veranstalter alle Flüge neu eingepreist haben.

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1578915471431 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @neckarschwabe sagte:

    Niemand. Weil z.B. die kalkulierten Kosten nach Steuern und allen anderen Faktoren je Sitz für die Strecke von A nach B z.B. bei 138 liegen, für 2 Plätze also bei 276, - die beiden werden für insg. 280 verkauft - dann hast wieder die 2 Euro Gewinn pro Platz. Mischkalkulation nennt sich sowas. 

    Genau so, Neckarschwabe.

    Übrigens gab es auch zu den 2 Euro mal ne Aussage eines bekannten Airline-Managers, den Namen lasse ich weg...:

    Wir haben am Flug 2 Euro, verkaufen wir eine Dose Cola (Beispiel) - haben wir 4 Euro----

    Also wo müssen wir hin?

  • Cliffideo
    Dabei seit: 1226707200000
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    geschrieben 1578916187983

    1 EUR pro Toilettenbenutzung?? Ok, hatten wir schon, ich sach den Namen auch nicht ;-)

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
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