Hallo Giselle,
ja, es geht um einen Rückflug aus einem Nicht-EU-Staat Den Tipp mit dem Neu-Einchecken finde ich klasse, frage mich aber wie man das mit dem Gepäck machen soll, da es ja automatisch durchgeschleust wird. Wir werden unter den gegebenen Umständen wohl auf den Kauf von flüssigen Duty-free-Waren verzichten.
Anbei übrigens zur Info der Text des Innenministeriums zu meiner Anfrage:
vielen Dank für Ihre Anfrage vom xx.xx.2010 an das Bundesministerium des Innern (BMI) zur Mitnahme von Flüssigkeiten.
Sie als Passagier können auch weiterhin Flüssigkeiten in den Geschäften an EU-Flughäfen und an Bord einer EU-Fluggesellschaft erwerben. Diese werden dort in manipulationssichere Tüten verpackt und dürfen neben dem 1-Liter Beutel ins Flugzeug mitgenommen werden. Flüssigkeiten, die an Flughäfen außerhalb der EU (in sogenannten Drittstaaten) bzw. an Bord von Nicht-EU-Luftfahrzeugen erworben werden, unterliegen hingegen der Flüssigkeitsbeschränkung (http://www.bundespolizei.de/cln_161/nn_249932/DE/Home/08__Service/Allgemeine__Reisehinweise/reisehinweise__node.html?__nnn=true).
Was passiert, wenn Passagiere an einem Flughafen Flüssigkeiten erwerben, diese bei ihrem ersten Flug mit sich führen und dann an einem Flughafen innerhalb der EU auf einen zweiten Flug umsteigen, hängt davon ab, ob der erste Flug von einem Flughafen innerhalb der EU oder in einem Drittland abging.
Wenn der erste Flug an einem Flughafen innerhalb der EU abgeht, können die Passagiere notwendigerweise nur in Übereinstimmung mit der Verordnung Flüssigkeiten mit sich führen. Sie dürfen dementsprechend die Flüssigkeiten mit auf ihren zweiten Flug nehmen, solange diese in manipulationssicheren Taschen verpackt sind.
Wenn jedoch der erste Flug in einem Drittland abging, gibt es keine Garantie, dass die Flüssigkeiten sicher sind. Demzufolge dürften die Passagiere, die von einem derartigen Flug an einem EU-Flughafen umsteigen, die besagten Flüssigkeiten nicht auf ihren zweiten Flug mitnehmen.