• Marc_N
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    geschrieben 1178128178000

    Hallo,

    ich habe mir gestern einen Finger gebrochen.

    Unser Urlaub sollte am 18.5.07 losgehen und ich bin jetzt bis

    zum 23.5. Krankgeschrieben. Kann ich trotzdem wegfliegen,

    wenn ich wollte??

    Tschüss

    Marc

  • juanito
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    geschrieben 1178129316000

    Ja, nur nicht in der Nase bohren :D

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Sandra78
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    geschrieben 1178130556000

    Lass dich doch einfach zum 18.05. wieder gesund schreiben, dann gibt´s gar kein Problem :-)

    Avatarbild Made by Chriwi ;-) Febr. / März 2012 Bonaire-Curacao-Miami :-)
  • privacy
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    geschrieben 1178130565000

    Plätze an den Notausgängen im Flugzeug fallen für Dich ebenso aus ;)

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • 241150
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    geschrieben 1178133418000

    meine frau hatte vor 2 jahren das gleiche problem (ist sogar operiert worden am finger) nach rücksprache mit dem behandelndem arzt gab dieser grünes licht für den urlaub in der türkei,weil der urlaub die heilung in keinster weise beeinträchtigt hätte. aber grünes licht vom arzt holen.

  • Erika1
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    geschrieben 1178136185000

    Ganz so einfach ist das wohl nicht:

    Tagesspiegel vom 01.01.2007

    Presseveröffentlichung einer Kanzlei für Arbeitsrecht

    Trotz Krankheit in den Urlaub?

    Urlaub und Arbeitsunfähigkeit schließen sich gegenseitig aus, denn Urlaub bedeutet, dass der Arbeitnehmer in dieser Zeit von seiner Arbeitspflicht befreit ist. Ist der Arbeitnehmer aber arbeitsunfähig krank, hat er in diesem Moment gar keine Arbeitspflicht mehr, von der er befreit werden könnte. Solange man also arbeitsunfähig krank ist, kann man rein rechtlich betrachtet keinen Urlaub nehmen. Fährt der arbeitsunfähige Arbeitnehmer in den Urlaub und ist dieser Urlaub seiner Genesung förderlich, behält der Arbeitnehmer auch seinen Gehaltsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die vollen sechs Wochen.

    Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht, dass der Arbeitnehmer während dieser Zeit ausschließlich zu Hause bleiben oder gar im Bett liegen muss. Ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer muss sich aber so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Das bedeutet, dass man alles unterlassen muss, was eine Genesung verzögern oder gar beeinträchtigen könnte. Letztlich kann nur der Arzt entscheiden, ob ein einwöchiger Urlaub auf/in XXX der Heilung förderlich ist. Ist dies der Fall, dann sollte man sich eine schriftliche Bestätigung seines Arztes geben lassen, und diese Bestätigung dem Arbeitgeber vorlegen. So kann bei dem Arbeitgeber erst gar kein Verdacht entstehen. Ihr Aufenthalt auf/in XXX wird also kein Urlaub im rechtlichen Sinne sein, so dass diese Woche nicht vom Urlaubskonto abgezogen werden kann.

    Es ist zu empfehlen, sich mit dem Arbeitgeber, dem Arzt und evtl. auch mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

  • caribiangirl
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    geschrieben 1178136710000

    Ein "normaler" Fingerbruch heilt ja relativ schnell. Bis zum Urlaub auf jeden Fall, falls du ihn nicht überanspruchst ;) Sind ja noch 2 Wochen hin.

    Ich würde einfach vorher zum Doc gehen um den "gelben Schein" verkürzen zu lassen.

    Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.
  • Bandit01
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    geschrieben 1178138014000

    Hallo

    ein bekannter von mir hatte vor 3 Jahren auch mal das Problem!

    konnte auch in den Urlaub fliegen!

    Aber ich würde nur vorsichtig sein, das der Finger nicht so überansprucht wird. Und zum Schwimmen ist das auch kein Problem, informiert euch beim Doc, es gibt Kunstoff oder Wachsschienen die man auch im Wasser tragen kann!

    würd ich beim Schwimmen auf jeden fall anziehn!

  • schatzerle
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    geschrieben 1178144092000

    ixh glaube ihm gehts nicht so um den finger, sondern dass er in der "krankenzeit" wo er nicht arbeitet in den urlaub fliegt..

    zum finger: ich weiß ja nicht was du damit machen kannst -

    ein schulkollege hatte sich vor der maturareise den arm gebrochen. obwohl so alles ok war, musste er schon einschränkungen in kauf nehmen - er konnte ja nicht ins wasser.

    wenn du trotz einschränkungen die urlaub haben willst, dann fahr doch und lass es dir gut gehen!

  • Delfo
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    geschrieben 1178147981000

    Wenn der Doc sagt es ist in Ordnung, dann ist das so. ich würde mich trotz allem mit meinem Chef kurzschließen.

    Ich habe mir letztes Jahr im Skiurlaub das Knie so blöd verletzt, daß ich insgesamt 72 Tage arbeitsunfähig. Passiert ist es am dritten von acht Urlaubstagen. Durch die Krankmeldung wurden mir die restlichen Urlaubstage wieder gutgeschrieben.

    Ergo müsste das ja auch gelten, wenn man vor dem Urlaub einen Unfall hatte und bis in den Urlaub hinein krankgeschrieben ist.

    welcher Finger ist es eigentlich? denn es ist ein riesen Unterschied, ob es der Daumen oder Zeigefinger ist oder einer der anderen, auf die man weitestgehend verzichten kann.

    Ich hoffe mal, daß er keine Langfingerschiene hat...

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