Wie ist eigentlich mein (vertraglicher) Anspruch als Hotelgast, was die zeitmäßige Verfügbarkeit des gebuchten Hotelzimmers anbelangt. Kann der Hotelier | das Hotel einseitig die Check-in/ Check-out-Zeiten festlegen oder gibt es gegebenenfalls "Mindestzeiten", ab wann und bis wann ein Hotelzimmer zur Verfügung stehen muss?
Festzuhalten bleibt, dass ich vor Kurzem als "früheste Zimmerverfügbarkeit" 16:30 Uhr genannt bekommen habe, dafür dann aber auch bereits um 10:00 Uhr das Zimmer zu räumen hatte, bzw. sogar wegen Terminschwierigkeiten gebeten wurde, das Zimmer bereits um 09:30 Uhr zu verlassen.
Bin sehr auf die Antwort(en) bzw. Reaktion(en) gespannt.
Freundliche Grüße aus dem Schwobaländle
HJSTT
03. September 2014