Moin,
ich habe auf Malta bei meinem Mietwagen einen Schaden verursacht. Also wurde die Kaution einbehalten. Soweit noch alles gut.
Dann wurde ein Kostenvoranschlag für die Reparatur gemacht. Dieser sagt aus, dass die Reparaturkosten bei 1160€ liegen. Kaution habe ich in höhe von 1250€ hinterlegt.
Nun behält der Vermieter jedoch die vollen 1250€ ein mit dem Verweis auf einen bestimmten § der AGB.
Da steht:
The client is obliged to pay an insurance excess premium as stipulated in the rental agreement on each and every occasion of any damage caused to the vehicle or third parties.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich bis max 1250€ hafte, wenn der Schaden höher ist. Aber wenn der Schaden geringer ist (wie in meinem Fall 1160€) dann auch nur bis zu dieser Summe.
Also bekäme ich nach meiner Logik 90€ erstattet.
Der Vermieter verneint dies unter Verweis auf die vorgenannte AGB.
Ich habe den Vermieter explizit darauf hingewiesen. Und nein, die Einbehaltung der kompletten Kaution wurde mir bestätigt.
Wo verstehe ich was falsch.....????????
Kann mir da jemand helfen ?
Danke.
Frank
BTW: Ich habe eine Kautionsrückerstattungsversicherung. Aber es geht mir hier ums Prinzip!