... jedes Jahr neuer Diskussionsbedarf und jedes Jahr fehlen vor den Ferien die gleichen Schüler in der Schule
An unseren Schulen bekommen mittlerweile die Kinder jedes Jahr die neuste Fassung der Schulordnung am ersten Schultag überreicht. Mit dabei ist noch ein Zettel, den die Kinder wieder unterschrieben in der Schule abgeben müssen, damit die Schule weiß, daß die Eltern die Schulordnung gelesen bzw. erhalten haben.
Und darin steht u.a.:
§ 36
Beurlaubung, schulfreie Tage
(1) Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen kann aus wichtigem Grund erfolgen. Die aus religiösen Gründen erforderlich Beurlaubung ist zu gewähren.
(2) Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt der Fachlehrer. Bis zu drei Unterrichtstagen beurlaubt der Klassenleiter oder der Stammkursleiter, in anderen Fällen der Schulleiter. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten. Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden.
(3) Das fachlich zuständige Ministerium kann schulfreie Tage festlegen.
Weiter dazu steht mittlerweile noch zusätzlich dabei:
Leider häufen sich in letzter Zeit die Fälle, in denen Eltern ihre Kinder kurz vor oder nach den Ferien - aus welchen Gründen auch immer- beurlauben möchten. Dazu macht die Schulordnung in §36 eine eindeutige Aussage:
"Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden. Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten."
Eine preisgünstige Flugverbindung stellt in der Regel keinen Beurlaubungsgrund dar. Wir bitten um Beachtung..
Manche Eltern schieben dann irgendwelche Gründe vor, um doch noch eine Beurlaubung zu bekommen. Diese Gründe werden mittlerweile ( meiner Meinung nach auch zu Recht ) sehr genau kontrolliert.