• Mausebaer120
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    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1239783430000

    ... jedes Jahr neuer Diskussionsbedarf und jedes Jahr fehlen vor den Ferien die gleichen Schüler in der Schule :?

    An unseren Schulen bekommen mittlerweile die Kinder jedes Jahr die neuste Fassung der Schulordnung am ersten Schultag überreicht. Mit dabei ist noch ein Zettel, den die Kinder wieder unterschrieben in der Schule abgeben müssen, damit die Schule weiß, daß die Eltern die Schulordnung gelesen bzw. erhalten haben.

    Und darin steht u.a.:

    § 36

    Beurlaubung, schulfreie Tage

    (1) Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen kann aus wichtigem Grund erfolgen. Die aus religiösen Gründen erforderlich Beurlaubung ist zu gewähren.

    (2) Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt der Fachlehrer. Bis zu drei Unterrichtstagen beurlaubt der Klassenleiter oder der Stammkursleiter, in anderen Fällen der Schulleiter. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten. Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden.

    (3) Das fachlich zuständige Ministerium kann schulfreie Tage festlegen.

    Weiter dazu steht mittlerweile noch zusätzlich dabei:

    Leider häufen sich in letzter Zeit die Fälle, in denen Eltern ihre Kinder kurz vor oder nach den Ferien - aus welchen Gründen auch immer- beurlauben möchten. Dazu macht die Schulordnung in §36 eine eindeutige Aussage:

    "Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden. Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten."

    Eine preisgünstige Flugverbindung stellt in der Regel keinen Beurlaubungsgrund dar. Wir bitten um Beachtung..

    Manche Eltern schieben dann irgendwelche Gründe vor, um doch noch eine Beurlaubung zu bekommen. Diese Gründe werden mittlerweile ( meiner Meinung nach auch zu Recht ) sehr genau kontrolliert.

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • GrosserZwerg
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    geschrieben 1239816822000

    JOKERTAGE

    Aufgrund ähnlicher Probleme sind die Schulbehörden in der Schweiz dazu übergegangen, den SchülerInnen sogenannte "Jokertage" einzuräumen, d.h. jedem Schüler stehen 2 Schultage zu, von denen er sich ohne Grund dispensieren lassen kann!

    Für weitere Infos bei der bekannten Suchmaschine Jokertage und z.B. Zürich eingeben!

    Dass das Problem damit aber nur bedingt gelöst werden kann, zeigt hier die Thread-Eröffnerin, wären doch hier 3 Tage notwendig.

    Heinz
  • ummagumma
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    geschrieben 1239819474000

    Meine Eltern haben mich vor 25 Jahren auch schon vom Unterricht befreien lassen wegen einem Urlaub. Der damalige Rektor der Schule hat sich mächtig quer gestellt und meinen Eltern eine Absage erteilt.

    Diese haben dann bei der Schulbehörde nachgefragt und die Auskunft erhalten das dem Schüler/Schülerin frei gegeben werden muss wenn der Haushalt während des Urlaubs aufgelöst wird, also beide Elternteile (so aktuell vorhanden) auch in Urlaub fahren. Daraufhin musste der Rektor zähneknirschend die drei Extratage bewilligen.

    Das war zumindest früher so Praxis.

    Back home, Layana Resort --- 12.01. - 01.02. 2018
  • carofeli
    Dabei seit: 1109289600000
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    geschrieben 1239904859000

    Wir hatten für die Sommerferien im vergangenen Jahr ähnliche Pläne und haben vor Buchung beide Klassenlehrer gefragt und auch den wahren Grund benannt. Uns wurde "grünes Licht" gegeben und ca. 4 Wochen vor den Ferien habe ich es nochmals schriftlich mitgeteilt und wurde auch von den Klassenlehrern genehmigt. War in unserem Falle bei beiden Kindern zum ersten Mal und es wurde uns auch gesagt, dass es nicht zur Gewohnheit werden darf.

    Rein vom schulischen betrachtet sind die Zeugnisse dann eh schon längst fertig und in der letzten Schulwoche finden meist nur noch Projekttage oder ähnliches statt - also kein wirklicher Unterrichts- oder Lehrstoffverlust.

    Wenn andere Kinder bei jedem Weh-Wehchen "krank" machen, geht das ja auch in Ordnung und wer kennt nicht solche Pappenheimer.

    Wenn wir die "Freistellung" nicht genehmigt bekommen hätten, wäre das auch ok gewesen und wir hätten unseren Urlaub anders geplant. Wie gesagt, wir haben von Anfang an die Karten offen auf den Tisch gelegt.

    Weiß allerdings nicht, was ich gemacht hätte, wenn mich die Lehrer meiner Kinder so verar.... hätten.

    LG carofeli

    Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine Voreingenommenheit.
  • carofeli
    Dabei seit: 1109289600000
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    geschrieben 1239904988000

    Achja - ganz vergessen - am Flughafen hat keiner nach irgendwas gefragt und unsere Kids waren nicht die einzigen "schulpflichtigen", die dort anzutreffen waren.

    LG carofeli

    Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine Voreingenommenheit.
  • snowflake123
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    geschrieben 1239905549000

    :frowning: Ich kann diese Diskussion hier auch nicht verstehen - wir haben eine Schulpflicht in Deutschland und Ferientage gibt es mehr als ausreichend!

    Es gibt Gründe, daß Schulleiter sich inzwischen massiv gegen diese Freistellungen wehren und als Eltern sollte man doch eigentlich daran interessiert sein, daß der eigene Nachwuchs sowenig Lehrstoff wie möglich versäumt. :shock1:

    Gruß von der Flocke (nachdenklich :? )

    *Eine Frau ohne Bauch ist wie ein Himmel ohne Sterne*
  • Mausebaer120
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    geschrieben 1239907552000

    @snowflake123 sagte:

    :frowning: Ich kann diese Diskussion hier auch nicht verstehen - wir haben eine Schulpflicht in Deutschland und Ferientage gibt es mehr als ausreichend!

    ... und die Schulpflicht besteht vom ersten Tag nach den Ferien bis zum letzten Tag vor den Ferien !

    "Die Schulpflicht hat grundsätzlich Vorrang vor dem Urlaubswunsch", entschieden Richter in Mannheim (Aktenzeichen 9 S 2735/04).

    Auf der 1.Seite ist ein Link zum bestehenden Thread von mir eingefügt - der zwar geschlossen ist, aber zum nachlesen noch wunderbar geeignet ist. ;)

    Hier schließe ich wieder ab, da wohl kaum noch neue Erkenntnise und Meinungen zu erwarten sind.

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
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